Fuehrung 2

Warum erreicht die Staatsregierung keine paritätische Besetzung seiner Überwachungsgremien?

Kleine Anfrage an die Staatsregierung

Der Freistaat ist an einer Vielzahl von Firmen beteiligt. Im Rahmen der Kontrollfunktion, die Landtagsabgeordnete gegenüber der Staatsregierung haben, hat Daniela Kuge eine offizielle Anfrage vorgelegt, um zu erfahren, was die Staatsregierung dafür tut, dass sich der Frauenanteil in den Überwachungsgremien des Freistaates Sachsen erhöhrt.

Die damalige Antwort der Staatsregierung hatte eine Nachfrage aufgeworfen, die Daniela Kuge ebenfalls offiziell einreichte. Auch diese wurde nun beantwortet.

Antwort der Staatsregierung

Warum konnte die Staatsregierung/ des Finanzministeriums keine (evtl. auch freiwillige) paritätische Besetzung der Überwachungsgremien erreichen?

Die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium der Finanzen oder das sonst zuständige Ressort wirken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 15 Abs. 1 SächsFFG bzw. spezialgesetzlichen Regelungen), auf Grundlage ihres Frauenförderplans und/oder der jeweiligen satzungsmäßigen Regelungen der Beteiligungen und Stiftungen auf eine gleiche Verteilung von Frauen und Männern bei der Besetzung der Gremien hin, soweit ihre Vorschlags- bzw. Benennungsrechte reichen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Mehrzahl der in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 7/3171 genannten Gremien Mitglieder nicht nur von Stellen der ausführenden Gewalt (Exekutive) des Freistaates Sachsen, sondern auch von anderen Einrichtungen/Organisationen außerhalb der Staatsverwaltung entsandt werden oder die Entscheidung über die Mandatsbesetzung (auch der Freistaatsvertreter) anderen Stellen obliegt. Auf deren Entscheidung hat die Staatsregierung keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Einfluss. In einigen Gremien ist die Besetzung von Mandaten teilweise an ein bestimmtes Amt und damit an die Person des Amtsträgers gebunden.

Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr weisen ergänzend darauf hin, dass bei der Auswahl der Gremienmitglieder auch weitere Kriterien wie z. B. Qualifikation und die Bereitschaft zur Übernahme der Ämter zu berücksichtigen sind. Die schlussendliche Geschlechterzusammensetzung der Gremien liege nicht in allen Fällen vollkommen im Einflussbereich der Staatsregierung, sondern werde teilweise auch anhand von Zuständigkeit und Kompetenz bestimmt.

Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat sich die gleiche Beteiligung von Männern und Frauen in der Gremienbesetzung ausdrücklich zum Ziel gesetzt. Da die Bestellung der Gremienmitglieder insbesondere an bestimmte Führungs- und Fachfunktionen gebunden sei, sei es eine damit einhergehende Aufgabe, auch in diesen Fachbereichen auf eine paritätische Besetzung als Grundlage der nachfolgend gebundenen Entscheidungen hinzuwirken.