Bis zum 15. Januar 2024 können sich Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Bauherren und Baubeteiligten für den Landespreis für lebenswerte Quartiere bewerben.
Sachsens Staatsregierung hat sich auf einen Nachteilsausgleich verständigt, den Sachsens Landwirte wegen der verzögerten Auszahlungen von EU-Agrarsubventionen (Direktzahlungen) beantragen können.
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft lädt auch im kommenden Jahr wieder zu den beliebten »Frühlingsspaziergängen« ein.