Fuehrung

Was macht die Staatsregierung zur Erhöhung des Frauenanteils in Überwachungsgremien?

Kleine Anfrage an die Staatsregierung

Der Freistaat ist an einer Vielzahl von Firmen beteiligt. Im Rahmen der Kontrollfunktion, die Landtagsabgeordnete gegenüber der Staatsregierung haben, hat Daniela Kuge eine offizielle Anfrage vorgelegt, um zu erfahren, wie die Geschlechterverteilung in den Aufsichtsgremien des Freistaates Sachsen aussieht.

Die damalige Antwort der Staatsregierung hatte eine Nachfrage aufgeworfen, die Daniela Kuge ebenfalls offiziell einreichte. Auch diese wurde nun beantwortet.

Antwort der Staatsregierung

Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um den Frauenanteil in den Überwachungsorganen zu erhöhen?

Grundlage des Handelns der Staatsregierung im Bereich der Gleichstellung ist das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsFFG) insbesondere dessen § 15 SächsFFG, der die Dienststellen bei der Besetzung von Gremien (Beiräte, beratende Ausschüsse, Verwaltungs- und Aufsichtsräte), für die sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, verpflichtet, auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinzuwirken.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist in jeder Dienststelle, die den eigenen Stellenplan bewirtschaftet und in der mindestens zehn Frauen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, für jeweils vier Jahre ein Frauenförderplan zu erstellen, § 4 Abs. 1 Satz 1 SächsFFG.

Dies betrifft damit gegebenenfalls auch die Gremienbesetzung in Überwachungsorganen bei einem Entsendungsrecht des Freistaates Sachsen. Hierzu wird auf die unten stehende Übersicht verwiesen.

Entscheidungen über darüber hinausgehende künftige Maßnahmen sind bisher nicht zum Abschluss gekommen. Insoweit wird von einer Beantwortung abgesehen im Hinblick darauf, dass der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Landtag hat keine Befugnisse, in die laufenden Abstimmungs-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse der Staatsregierung einzugreifen. Diese unterfallen dem verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein, der dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerecht an dieser Stelle vorgeht.

Übersicht zur Erhöhung des Frauenanteils

Staatskanzlei

Für die im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei fallenden Gremien der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) sieht § 29 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes explizit vor, dass bei der Besetzung der SLM-Versammlung die Entsender Frauen und Männer in angemessener Weise berücksichtigen sollen. Da die Staatsregierung nach § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes jedoch nur ein Versammlungsmitglied stellt, kann seitens der Staatsregierung jeweils nur ein Geschlecht berücksichtigt werden. Mitglied seitens der Staatsregierung ist die Referatsleitung des Referates Medien, Medienrecht der Staatskanzlei. Die Sachverständigen im Medienrat der SLM werden durch den Landtag gewählt.

Staatsministerium des Innern

Auszug aus dem Frauenförderplan des SMI für die Jahre 2015 - 2019 (wird derzeit fortgeschrieben):

„Bei der Besetzung von Gremien, für die sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, hat die Dienststelle nach § 15 SächsFFG auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinzuwirken. Unter Gremien sind insbesondere Beiräte, beratende Ausschüsse, Verwaltungs- und Aufsichtsräte zu verstehen.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass eine Besetzung der Gremien in vielen Fällen aufgaben- und funktionsbezogen erfolgt, so dass eine Einflussnahme auf eine geschlechterparitätische Besetzung nicht immer möglich ist. Eine Steigerung des Frauenanteils setzt zunächst die Erhöhung des Frauenanteils im höheren Dienst und in entsprechenden Führungsfunktionen voraus.“

Staatsministerium der Finanzen

Auszug aus dem Frauenförderplan des SMF für die Jahre 2017 - 2020:

„… sind alle Verantwortlichen für diesen Bereich weiterhin zu sensibilisieren, auf eine gleiche Behandlung von Frauen und Männern bei der Gremienbesetzung hinzuwirken. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur ein eingeschränkter Handlungsspielraum besteht. Die Besetzung von Posten in Gremien und Arbeitsgruppen ist nach wie vor in vielen Fällen an die Funktion geknüpft, so dass tatsächlich im Stadium der Gremienbesetzung keine Auswahlmöglichkeit besteht. Dies bedeutet, dass Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in einem früheren Stadium ansetzen müssen".

Staatsministerium für Kultus

Auszug aus dem Frauenförderplan des SMK für die Jahre 2018 - 2021:

„Gemäß § 15 Abs. 1 SächsFFG hat die Dienststelle bei der Besetzung von Gremien, für die ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht vorhanden ist, auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinzuwirken. Unter Gremien sind insbesondere Beiräte, Ausschüsse, Kommissionen sowie Arbeitskreise und Projektgruppen zu
verstehen.

Die Entsendung ergibt sich vorrangig aus der Zuständigkeit der Bediensteten für bestimmte Aufgaben. Da in die Gremien in der Regel Führungskräfte entsandt werden, verhält sich die Besetzung von Gremien tendenziell proportional zur Besetzung der Führungspositionen in den Organisationseinheiten. Der Unterrepräsentation von Frauen in den Gremien wäre daher nur mit einer Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen entgegenzuwirken. Die Entsendung richtet sich zudem nach der fachlichen Eignung und nach der Vereinbarkeit mit den übrigen dienstlichen Aufgaben der in Frage kommenden Bediensteten.

Auf eine paritätische Gremienbesetzung ist dennoch auch zukünftig zu achten. Hierfür sind die Erfordernisse einer Besetzung qua Amt sowie die funktions- oder ämterbezogenen Mitgliedschaften ggf. bei anstehenden Veränderungen zu überprüfen.

Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG)

Der Frauenförderplan des SMJusDEG vom 19. Dezember 2017 sieht derzeit noch keine spezifischen Regelungen für die Besetzung von Gremien vor. Im Rahmen der Erstellung des neuen Frauenförderplans im Dezember 2021 findet dieser Umstand Berücksichtigung.

Bereits jetzt beachtet das SMJusDEG bei der Entsendung und Bestellung von Mitgliedern in Gremien die Vorgaben des § 15 Sächsisches Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) und wirkt auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hin. Der derzeit in der Erarbeitung befindliche Entwurf eines Sächsischen Gleichstellungsgesetzes soll insofern konkretere Maßnahmen benennen, als dies derzeit durch das SächsFFG der Fall ist.

Zudem plant das SMJusDEG die Durchführung eines Nachwuchs- und Führungskräfteförderprogrammes, mit dem der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates erhöht werden soll. Dabei soll auch die Erhöhung des Frauenanteils in Gremien und Überwachungsorganen als Zielstellung in den Blick genommen werden.

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Auszug aus dem Frauenförderplan des SMS für die Jahre 2016 - 2019:

„Bei der Besetzung von Gremien, für die das SMS ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht hat, ist unter dem Gesichtspunkt des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes (SächsFFG) auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern zu achten. Zum Stand 30. Juni 2015 hatte das SMS für 133 Gremien ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht. Insgesamt wurden 153 Gremienmitglieder entsandt, davon 97 Frauen und 56 Männer. Dies entspricht
einem Frauenanteil von 63,4 % und einem Männeranteil von 36,6%.“

Für den aktuell neu zu erstellenden Frauenförderplan ergeben sich ähnliche Verhältnisse:

Zum Stand 30. Juni 2019 hatte das SMS für 162 Gremien ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht. Insgesamt wurden 206 Gremienmitglieder entsandt, davon 130 Frauen und 76 Männer. Dies entspricht einem Frauenanteil von 63,1 % und einem Männeranteil von 36,9 %.

Eine Gleichstellung von Frauen und Männern ist im SMS bei der Gremienbesetzung erreicht.

Staatsministerium für Energie, Klimaschutz und Landwirtschaft (SMEKUL)

Auszug aus dem Frauenförderplan des SMEKUL:

„ ... bei der Besetzung von Gremien, für die sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinzuwirken. Hier sollen Frauen mit entsprechender Aufgabenzuständigkeit hinsichtlich der Bedeutung der damit gegebenen Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in gleichem Maße weiter berücksichtigt werden. Die Mitarbeit in den Gremien ist aufgabenbezogen.“

Da bei der Gremienbesetzung nur ein eingeschränkter Spielraum im Hinblick auf eine Auswahl besteht, ist das SMEKUL bestrebt, zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen bzw. herausgehobenen Referentenstellen Voraussetzungen zu schaffen, die es interessierten Frauen ermöglicht, sich bewusst für einen solchen Karriereweg zu entscheiden.

Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)

Der Frauenförderplan befindet sich in der Erstellung.

Das SMR orientiert sich an den grundsätzlichen Regelungen des § 15 SächsFFG, der eine gleichberechtigte Besetzung durch Männer und Frauen als Zielvorgabe vorsieht.

Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)

Die Entsendung in Gremien durch das SMWK resultiert vorrangig aus der Zuständigkeit der Bediensteten für bestimmte Aufgaben. Da in der Regel Führungskräfte in die Gremien entsandt werden, verhält sich die Besetzung von Gremien (z. B. Verwaltungs- und Aufsichtsräte) proportional zur Besetzung der Führungspositionen; Frauen sind dort weiterhin unterrepräsentiert. Das SMWK orientiert sich mit seinem Frauenförderplan an den Zielen und Maßnahmen nach dem Sächsischen Frauenfördergesetz. Ziel ist, den Frauenanteil im SMWK in unterrepräsentierten Bereichen deutlich erkennbar zu steigern. Im Wesentlichen kann dies nur im Rahmen der Neubesetzung von freien Stellen gelingen. Daher sollen mehr Frauen für Stellenbesetzungsverfahren gewonnen werden. Ziel ist es auch, Frauen aus dem SMWK für die Aufgaben einer höherwertigen Tätigkeit zu gewinnen und dadurch auch den Frauenanteil in Führungspositionen deutlich zu erhöhen. So werden interessierten und geeigneten Frauen ihre beruflichen Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihrer Qualifikationen und der persönlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Weibliche Nachwuchsführungskräfte werden im Rahmen der Personalentwicklung, ggf. auch ressortübergreifend, auf die Übernahme von Führungsfunktionen vorbereitet.

(sinngemäß aus Frauenförderplan des SMWK für die Jahre 2020 - 2024)