Wie steht es um die geschlechtergerechte Besetzung in sächsischen Überwachungsgremien?
verfasst am 24.03.2023
Kleine Anfrage an die Staatsregierung
Der Freistaat ist an einer Vielzahl von Firmen beteiligt. Im Rahmen der Kontrollfunktion, die Landtagsabgeordnete gegenüber der Staatsregierung haben, legt Daniela Kuge der Regierung regelmäßig offizielle Anfragen vor, um zu erfahren, wie die Geschlechterverteilung in den Aufsichtsgremien des Freistaates Sachsen aussieht. Außerdem bringt sie in Erfahrung, was die Staatsregierung dafür tut, dass sich der Frauenanteil in den Überwachungsgremien des Freistaates Sachsen erhöht.
Auch im Jahr 2023 bearbeitet sie weiterhin dieses Politikfeld. Nachfolgend finden Sie die an die Staatsregierung eingereichten Fragen und die dazugehörigen Antworten der Regierung.
Inwieweit hat sich diese paritätische Besetzung der sächsischen Überwachungsgremien seit der letzten Anfrage verändert?
Gegenüber der letzten Kleinen Anfrage hat sich der Frauenanteil insgesamt von 27,5 % auf 35,7 % erhöht. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass seit der Anfrage fünf Gremien hinzugekommen sind (Aufsichtsrat Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH, Verwaltungsrat Ländernotarkasse, Fachbeiräte der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, Stiftungsbeirat und Wissenschaftlicher Beirat der Gedenkstättenstiftung) sowie ein Gremium weggefallen ist (Beirat Nationalpark-Zentrum bei der Sächsische Landesstiftung für Natur und Umwelt). Die detaillierte Zusammensetzung ist der Tabelle am Ende der Seite zu entnehmen.
Welche Maßnahmen wendet die Staatsregierung an, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Überwachungsgremien zu erreichen?
Grundlage des Handelns der Staatsregierung im Bereich der Gleichstellung ist das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsFFG), insbesondere dessen § 15 SächsFFG, der die Dienststellen bei der Besetzung von Gremien (Beiräte, beratende Ausschüsse, Verwaltungs- und Aufsichtsrate), für die sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, verpflichtet, auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinzuwirken. Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist in jeder Dienststelle, die den eigenen Stellenplan bewirtschaftet und in der mindestens zehn Frauen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, für jeweils vier Jahre ein Frauenförderplan zu erstellen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 SächsFFG). Dies betrifft damit gegebenenfalls auch die Gremienbesetzung in Überwachungsorganen bei einem Entsendungsrecht des Freistaates Sachsen.
Im April 2022 hat die Staatsregierung den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Freistaates Sachsen gebilligt. Dieser formuliert in seinem Anwendungsbereich ausdrücklich das Ziel des Freistaates Sachsen, die Anzahl von Frauen in Aufsichtsraten und anderen Überwachungsorganen zu erhöhen. Der Public Corporate Governance Kodex des Freistaates Sachsen legt darüber hinaus fest, dass der Freistaat Sachsen dazu ein Nachwuchs- und Führungskräfteförderprogramm auf den Weg bringt (vgl. Rz. 54 PCGK Sachsen). Daneben umfasst der ab dem Geschäftsjahr 2023 durch die Beteiligungsunternehmen jährlich zu erstellende Corporate Governance Bericht auch eine Darstellung zum Anteil von Frauen in Überwachungsorganen (vgl. Rz. 14 PCGK Sachsen).
Wird seitens der Staatsregierung auf eine geschlechterparitätische Besetzung der Überwachungsgremien hingewirkt?
Ja. Die Staatsregierung bzw. das jeweils zuständige Ressort wirken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 15 Abs. 1 SächsFFG bzw. spezialgesetzlichen Regelungen), auf Grundlage ihres Frauenförderplans und/oder der jeweiligen satzungsmäßigen Regelungen der Beteiligungen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts auf eine gleiche Verteilung von Frauen und Männern bei der Besetzung der Gremien hin, soweit ihre Vorschlags- bzw. Benennungsrechte reichen. Auf die Beantwortung der Anfrage Drs. 7/5147 wird verwiesen.