Schutzmaske

Die neuen Hygiene-Auflagen in Sachsen

Auflagen in der Verordnung nachzulesen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus veröffentlicht. Sie tritt am 15. Mai 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 5. Juni 2020. Die Hygiene-Auflagen sind grundsätzliche Voraussetzungen zu den beschlossenen Wiedereröffnungen der Einrichtungen aller Art.

Im gastronomischen Bereich gehört dazu das Erstellen eines individuellen Hygienekonzepts. Tipps und Hinweise dazu hat Gaststättenverband DEHOGA Sachsen e.V. in einer Checkliste zusammengetragen. Außerdem hat

DEHOGA Sachsen e.V. eine Corona-Hotline für Fragen und Informationen geschaltet (unabhängig von einer Mitgliedschaft beim DEHOGA). Diese Hotline erreichen Sie unter 0351 – 85032250 oder per E-Mail unter info@dehoga-sachsen.de. Auch weitere Unterlagen und hilfreiche Informationen DEHOGA Sachsen e.V. hier zusammengetragen.

Die neue Verordnung beinhaltet weiter auch detaillierte und umfangreiche Hygiene-Auflagen für Ladengeschäfte aller Art. Neben diesen Bestimmungen gelten zusätzliche Auflagen für den Verkauf von Lebensmittel und Kosmetika. Die konkrete Ausgestaltung ist in der Verordnung detailliert aufgelistet.

In der Verordnung finden sich ebenfalls die genauen Hygiene-Auflagen zur Wiedereröffnung aller anderen Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, Kitas, Museen, Bibliotheken, Theater und Zoos. Auch die Hygieneregeln für Hotels und Dienstleistungsbetriebe wie Friseure sind dort geregelt.

Die Hygiene-Auflagen für Sportstätten finden sich ebenfalls in der Verordnung wieder. Zusätzlich hat der Landessportbund Sachsen seine Hygieneauflagen für den Sport im Innenbereich veröffentlicht.