Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen
Das sächsische Kabinett hat auf seiner gestrigen Sitzung weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote beschlossen.
Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen. Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung.