Landkreis Meißen erlangt finanziellen Spielraum zurück
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 27. Mai 2024 den Nachtragshaushalt des Landkreises Meißen für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt.
Die Nachtragssatzung wurde erforderlich, da der Landkreis eine geänderte Förderzusage des Freistaates Sachsen für den Neubau eines Schulgebäudes der Förderschule »Anne-Frank« in Radebeul erhalten hat. Die Fördermittel hierfür stehen nun bereits ab 2024 und nicht wie zuvor geplant ab 2025 zur Verfügung. Darüber hinaus zeichnete sich im Kreishaushalt ein höheres Defizit ab, als in der ursprünglichen Planung vorgesehen. Zudem beabsichtigt der Landkreis – entgegen seiner ursprünglichen Planung – sowohl für 2024 als auch für die Folgejahre Kredite aufzunehmen.