Asyl Quelle Cdu Lena Weber Jpg

Verteilung von Asylbewerbern und ukrainischen Flüchtlingen

Kleine Anfrage an die Staatsregierung

Eine der wichtigsten Funktionen von den Mitgliedern des Sächsischen Landtag besteht darin, die Arbeit der Staatsregierung und der Verwaltung zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Kontrollfunktion hat Daniela Kuge eine Anfrage zur Verteilung von Flüchtlingen in den Landkreisen und insbesondere im Landkreis Meißen vorgelegt.

Antwort der Staatsregierung

Wie gestaltet sich die Verteilung der Asylbewerber seit 2022 nach Landkreisen und kreisfreien Städten?

Die Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber innerhalb Sachsens auf die Kreisfreien Städte und Landkreise erfolgt nach einem Schlüssel, der dem jeweiligen Verhältnis der Einwohner entspricht (§ 6 Absatz 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz [SächsFlüAG]).

Der Vollzug der Zuweisungen Asylsuchender ist ein laufender Prozess, der stets in enger Abstimmung zwischen der Landesdirektion Sachsen (LDS) und den Landkreisen und Kreisfreien Städten erfolgt. Dabei wird den Kommunen für sechs Wochen im Voraus eine Zuweisungsplanung auf der Basis der gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung bzw. -quote übersandt. Dies bildet die Grundlage für die notwendige Feinabstimmung der konkreten Zuweisungen zwischen LDS und einzelner Kommune. Durch besondere Fallkonstellationen kann es zu vorübergehenden Quotenabweichungen kommen. Diese werden jedoch stets — auch über einen Jahreswechsel hinaus — als „Übertrag“ fortgeschrieben und innerhalb kurzer Zeit wieder ausgeglichen.

Hinsichtlich der in den Jahren 2022 und 2023 erfolgten Zuweisungen wird auf die folgenden Statistiken zum Herunterladen verwiesen.

Wie gestaltet sich die Verteilung der Asylbewerber und ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Landkreis Meißen seit 2022 nach Orten?

Die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber innerhalb des Landkreisen Meißen obliegt der Ausländerbehörde des Landkreises. 8 6 Absatz 4 SächsFlüAG sieht hier allerdings eine Mitwirkungspflicht der kreisangehörigen Gemeinden gegenüber dem Landkreis vor. Einzelheiten ergeben sich aus der Statistik zum Herunterladen.

Wie gestaltet sich die Verteilung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge seit 2022 nach Landkreisen und kreisfreien Städten?

Für Schutzsuchende aus der Ukraine ist keine landesinterne Zuweisungsentscheidung vorgeschrieben. Entsprechende Zuweisungsentscheidungen erlässt die LDS daher im Regelfall nur bei Schutzsuchenden, die zuvor in einer sächsischen Aufnahmeeinrichtung angekommen sind und von dort landesintern verteilt werden. Daneben kommen ukrainische Schutzsuchende auch direkt in sächsischen Kommunen an und werden — je nach Fallgestaltung - teilweise auch direkt von den Kommunen aufgenommen.

Hinsichtlich der Aufnahmeverpflichtung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge innerhalb Sachsens wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen.

Hinsichtlich der in den Jahren 2022 und 2023 erfolgten Zuweisungen aus der Aufnahmeeinrichtung wird auf die folgenden Statistiken zum Herunterladen verwiesen.