Fuehrungskraft

Ostdeutsche in Führungspositionen in sächsischen Ministerien und der Justiz

Kleine Anfrage an die Staatsregierung

Eine der wichtigsten Funktionen von den Mitgliedern des Sächsischen Landtag besteht darin, die Arbeit der Staatsregierung und der Verwaltung zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Kontrollfunktion hat Daniela Kuge eine offizielle Anfrage zur Anzahl der ostdeutschen Führungskräften in Landesbehörden vorgelegt.

Frage 1

Wie viele Führungskräfte in sächsischen Ministerien und den nachgeordneten Behörden wurden in ostdeutschen Bundesländern und in Berlin geboren (bitte auch nach Geschlecht und Funktionsebene aufschlüsseln)?

Ostdeutsche Führungskräfte in sächsischen Ministerien & nachgeordneten Behörden

Funktionsebene männlich weiblich
Behördenleitung 48 30
Staatssekretärsebene 7 3
Bereichsleitung (Standort-/Niederlassungs-/Außenstellenleitung) 25 9
Abteilungs- und Unternehmensbereichsleitung 182 103
Stabsstellenleitung 8 3
Referatsleitung 403 244
Fachbereichsleitung 29 32
Fachgebietsleitung 5 6
Sachgebietsleitung 250 330

Landtagsdrucksache 7/949

Frage 2

Wie viele Präsidenten und Leiter der obersten Landesgerichte, der Landgerichte und der Staatsanwaltschaften wurden in ostdeutschen Bundesländern und in Berlin geboren (bitte nach Geschlecht und nach Funktionsebene aufschlüsseln)?

Ostdeutsche Führungskräfte an Gerichten/Behörden

Gerichts- / Behördenleitung männlich weiblich
Obergerichte (FG, LAG, LSG, OLG, OVG) 0 0
Landgerichte 0 0
Staatsanwaltschaften (inkl. Generalstaatsanwaltschaft) 1 0

Landtagsdrucksache 7/949

Frage 3

Welche geeigneten Mittel wendet die Staatsregierung an, um den Anteil der ostdeutschen Führungskräfte in sächsischen Ministerien, den nachgeordneten Behörden sowie der Justiz und den Firmen mit Anteilen des Freistaates zu erhöhen?

Der verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Rahmen definiert die Grenzen und Handlungsmöglichkeiten bei der Personalauswahl und -entwicklung.

Das Grundgesetz postuliert in Artikel 33 Absatz 2, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat - sogenanntes Prinzip der Bestenauslese. Artikel 91 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen greift dies auf. Die sächsischen Staatsbehörden, die Justiz und die Firmen mit Anteilen des Freistaates Sachsen handeln nach diesem Prinzip der Bestenauslese. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund einer regionalen Sozialisierung scheidet bei entsprechenden Personalentscheidungen grundsätzlich aus.

Die in $ 24 Abs. 2 S. 1 Sächsisches Beamtengesetz enthaltenen Regelungen zur Personalentwicklung sind ein Beispiel für eine einfachgesetzliche Umsetzung. Danach sind im Rahmen der Personalentwicklungskonzepte Eignung, Befähigung und fachliche Leistung durch Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen zu erhalten und zu fördern.

Für den Bereich der Personalentwicklung leitet die Staatsregierung wichtige lmpulse aus der Riemser Erklärung ab. ln der Riemser Erklärung vom 13. Juni 2022betonen der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder die Verbesserung der Repräsentation von Ostdeutschen in Führungs- und Leitungspositionen als eine gemeinsame Aufgabe. Dort wurde u. a. vereinbart, den anstehenden Generationenwechsel in der öffentlichen Verwaltung zum Abbau des Repräsentationsdefizits von Ostdeutschen in Führungspositionen zu nutzen und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten und abzustimmen. Die für Personal zuständigen Zentralabteilungsleitungen der ostdeutschen Staats- und Senatskanzleien haben sich zum Thema ,,Ostdeutsche in Führungspositionen" am 24. Mär22023 darauf verständigt, Maßnahmen zu entwickeln und abzustimmen.

Anmerkung

Bei der Beantwortung der Fragen wurde der Geburtsort ,,Berlin" mit ,,Ost-Berlin" ausgelegt. Als ,,nachgeordnete Behörden" wurden die in Teil 3 und Teil 4 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes aufgeführten Staatsbehörden herangezogen.