Finanzen

Antrag auf Härtefallhilfe für Heizkosten ab sofort möglich

Härtefall-Anträge für das Betreiben von Heizungsanlagen in Sachsen

In Sachsen können Privatpersonen ab sofort und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Antragsberechtigt sind Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.

Die Härtefallhilfen richten sich neben Besitzer von Einfamilienhäusern auch an Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Letztere müssen erklären, dass sie die Härtefallhilfen an die Mieter weiterleiten. Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt.

Mit den Zahlungen sollen Härten beim Erwerb der genannten Energieträger teilweise abgefedert werden. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.

Die Referenzpreise betragen für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm, für Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm, jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Entscheidend für die Frage, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend dazu gilt die Rechnung als Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Die Antragstellung erfolgt digital bei der SAB. Der Freistaat Sachsen strebt mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen an, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.

Hintergrund

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte der Bundestag im Dezember den Weg für die durch den Bund finanzierten Härtefallhilfen freigemacht. In den zurückliegenden Wochen wurden die notwendigen vertraglichen, verwaltungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern und länderintern geschaffen.

Bundesweit heizen rund neun Millionen Haushalte überwiegend mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern. Allein in Sachsen sind es mehr als 300.000 Haushalte. Teilweise kommen in Hauhalten zusätzlich zu beispielsweise einer Gas- oder Zentralheizung Kaminöfen zum Einsatz. Sachsen rechnet mit mehr 100.000 Anträgen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen hierfür sind für Sachsen vorgesehen. Die Zahl der zu erwartenden Antragstellungen ist nur sehr schwer vorherzusagen. Es ist mit mehr als 100.000 Anträgen in Sachsen zu rechnen.

Sachsen bedient sich für das Antragsverfahren einer von der Kasse Hamburg entwickelten Online-Plattform, die den sächsischen Antragstellern von der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt beteiligen sich 13 Bundesländer an dieser Lösung. Diese Bundesländer starten das Antragsverfahren für die Härtefallhilfen in drei Tranchen, am 2. Mai, am 4. Mai und am 8. Mai. Mit dem gestaffelten Start soll der störungsfreie Betrieb des Portals angesichts der enormen Zahl potenzieller Anträge gewährleistet werden.

Die SAB hält auf www.sab.sachsen.de neben dem Antragsportal einen Online-Rechner vor. Dort können potenzielle Antragsteller vorab prüfen, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können. Zudem wird auf der Webseite ein umfangreicher Fragen- und Antworten-Katalog zu finden sein. Informationen sind zudem auf sachsen.de und energieversorgung.sachsen.de zu finden. Daneben können sich Antragsteller ab dem 2. Mai an eine telefonische Hotline der SAB wenden.