Wie viel Geld erhalten die Mitglieder in sächsischen Aufsichtsgremien?
verfasst am 16.05.2023
Kleine Anfrage an die Staatsregierung
Der Freistaat ist an einer Vielzahl von Firmen beteiligt. Im Rahmen der Kontrollfunktion, die Landtagsabgeordnete gegenüber der Staatsregierung haben, legte Daniela Kuge der Regierung eine offizielle Anfrage vor, um zu erfahren, wie hoch die Entschädigungen und Aufwandspauschalen sind, die die Mitglieder von den Überwachungsgremien dieser Firmen und Institutionen erhalten. Die Staatsregierung hat diese Anfrage nun beantwortet.
Antwort der Staatsregierung
Auf welche Höhe beläuft sich die Entschädigung oder Aufwandspauschale für die Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen?
Zur Beantwortung wird auf die unten aufgeführte Tabelle verwiesen.
Die angegebenen Daten zur Höhe der Entschädigungen oder Aufwandspauschalen betreffen das Jahr 2022.
Unter den Begriffen „Entschädigung" oder „Aufwandspauschale'' wird dabei der Ersatz von Aufwendungen (bspw. Reisekosten, ggf. pauschaliert) verstanden. Nicht umfasst sind davon Vergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit (einschließlich Sitzungsgelder), die unabhängig von eventuellen Aufwendungen gezahlt werden.