Gewalt

Frauenschutzhäuser und Männerschutzwohnungen

Kleine Anfrage an die Staatsregierung

Eine der wichtigsten Funktionen von den Mitgliedern des Sächsischen Landtag besteht darin, die Arbeit der Staatsregierung und der Verwaltung zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Kontrollfunktion hat Daniela Kuge eine Anfrage zur Frauenschutzhäusern und Männerschutzwohnungen in den sächsischen Landkreisen vorgelegt.

Antwort der Staatsregierung

ln welchen Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten gibt es Frauenschutzhäuser bzw. Männerschutzwohnungen?

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle weiter unten verwiesen. Gelistet sind die über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 17. Juli 2020) geförderten Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie Männerschutzwohnungen. Über die o. g. Richtlinie wird zudem die Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Zwangsverheiratung (KOBRAnet) gefördert. Diese unterhält ebenfalls eine Schutzwohnung.

Darüber hinaus existieren Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in den Landkreisen Erzgebirgskreis und im Vogtlandkreis.

Wie viele Frauen & Männer suchten seit 2017 Schutz?

Zur Beantwortung der Frage wird für die seitens des Freistaates Sachsen geförderten Einrichtungen ebenfalls auf die Tabelle weiter verwiesen. Zum Alter der Frauen und Männer, die in den benannten Einrichtungen Schutz suchten, sowie zum Alter der in ihrer Begleitung aufgenommenen Kinder liegt der Staatsregierung keine valide Statistik vor. Gleiches gilt für das Kriterium Nationalität. Hier können lediglich absolute Zahlen zum Kriterium nichtdeutsche Staatsbürgerschaft bzw. Ausländer/innen dargestellt werden. Die Staatsregierung ist dem Sächsischen Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von privaten Trägern in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Die privaten Träger nehmen im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt keine öffentlichen Aufgaben wahr. Aus der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit ergibt sich im Hinblick auf den erfragten Sachverhalt kein entsprechender Auskunftsanspruch der Staatsregierung.

Konsolidierte Belegungszahlen für 2020 liegen erst mit der Verwendungsnachweisprüfung im Frühjahr 2021 vor.

Wie werden die jeweiligen Einrichtungen finanziert?

Zur Finanzierung der Einrichtungen gewährt der Freistaat Sachsen auf Antrag Zuwendungen gemäß der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Die jährliche Zuwendung für Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektforderung gewährt und beträgt bis zu 2.550 Euro pro vorgehaltenem Platz. Bei nachweislich erhöhtem Personalbedarf für Kinderbetreuung und die Betreuung von Migrantinnen wird zusätzlich zu dieser Grundpauschale eine weitere Pauschale von bis zu 1.800 Euro pro Platz gewährt. Kommunale Kofinanzierung und zu erbringende Eigenanteile vervollständigen die Finanzierung.

Darüber hinaus können investive Maßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung und Ausstattung) sowie Projekte der Öffentlichkeitsarbeit nach der vorgenannten Richtlinie bezuschusst werden.

Der Betrieb von Männerschutzeinrichtungen wird ebenfalls über die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit modellhaft gefördert. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses im Wege der Projektförderung gewährt.

Aufgenommene Frauen

Landkreis / Kreisfreie Stadt geförderte Einrichtungen in 2017 Ausländerinnen Kinder 2018 Ausländerinnen Kinder 2019 Ausländerinnen Kinder
Kreisfreie Stadt Dresden Dresden 59 23 54 79 39 101 68 39 75
Landkreis Meißen Radebeul 29 14 37 32 16 48 42 21 58
Landkreis Sächsische Schweiz‐Osterzgebirge Pirna 12 3 20 22 9 36 11 3 14
Landkreis Bautzen Bautzen 42 21 55 44 21 53 39 20 43
Landkreis Görlitz Landkreis Görlitz 14 1 18 8 5 16 11 6 9
Kreisfreie Stadt Chemnitz Chemnitz 75 33 98 75 47 103 64 40 106
Landkreis Mittelsachsen Freiberg 31 9 34 28 11 43 27 14 31
Landkreis Zwickauer Land Zwickau 21 10 22 14 7 18 12 7 14
Landkreis Zwickauer Land Zwickau, Werdau und Glauchau 21 5 20 21 6 19 18 6 21
Landkreis Vogtlandkreis Auerbach / Vogtl. 11 6 13 15 5 24 15 9 15
Kreisfreie Stadt Leipzig Leipzig I 75 36 63 60 30 56 61 40 53
Kreisfreie Stadt Leipzig Leipzig II 88 40 87 80 49 89 86 50 95
Kreisfreie Stadt Leipzig Schutzhaus für geflüchtete Frauen 21 21 29 22 22 25 19 19 25
Landkreis Leipzig Borna 41 20 27 37 16 60 44 22 59
Landkreis Nordsachsen Torgau, Delitzsch (Eröffnung 1. HJ 2020)
Gesamt 540 242 577 537 283 691 517 269 618

Landtagsdrucksache 3980

Aufgenommene Männer

Landkreise / Kreisfreie Städte geförderte Einrichtungen in 2017 Ausländer Kinder 2018 Ausländer Kinder 2019 Ausländer Kinder
Kreisfreie Stadt Dresden Dresden 11 2 10 6 1 5 7 1 0
Landkreis Vogtlandkreis Plauen (Eröffnung 2019) 8 2 1
Kreisfreie Stadt Leipzig Leipzig 7 3 4 8 3 1 6 2 2
Gesamt 18 5 14 14 4 6 21 5 3