Corona

Bürgeranliegen zum Thema Impfpflicht

Bürgeranfrage zur Corona-Pandemie

Als Meißner Stimme im Sächsischen Landtag erhält Daniela Kuge regelmäßig Fragen und Anliegen von Menschen aus dem Landkreis. Diese Anfragen sind ihr von zentraler Bedeutung und sie beantwortet diese entsprechend ausführlich. Dieses Mal erreichte die Landtagsabgeordnete eine Anfrage zum Thema Impfpflicht:

Wie positionieren Sie sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Impflicht eingeführt worden. Diese ist nie zum tragen gekommen.

Außerdem stellt die Impfung maximal einen Eigenschutz dar. Man kann sich trotzdem infizieren und die Infektion übertragen. Zudem haben die Impfstoffe nach wie vor eine Notzulassung. Die Behandlung ungeimpfter Patienten unter diesen Umständen abzulehnen, wäre ethisch bedenklich.

Wie kann es sein, dass eine Bevölkerungsgruppe in Deutschland ihrer Grundrechte beraubt und diskriminiert wird. Wie können Sie das als gesundheitspolitische Sprecherin mittragen? Sollte nicht jeder frei darüber entscheiden dürfen?

Hat Ihre Partei nicht im Bundestagswahlkampf versprochen, dass es keine Impfpflicht geben wird? Wie rechtfertigen Sie den Vertrauensbruch an den Wählern Ihrer Partei?

Wie positionieren Sie sich zur aktuellen Rede von Herrn Lauterbach? Ungeimpftes Personal im Gesundheitswesen habe demnach die letzten 2 Jahre nichts beigetragen.

Warum wird im Land Sachsen nicht einheitlich entschieden? Wie kann es sein, dass der Landkreis Mittelsachsen für jeden Mitarbeiter im Gesundheitswesen eine „Unverzichtbarkeitsbescheinigung“ ausgestellt hat und in anderen Landkreisen werden betroffene Menschen weiterhin diskriminiert und drangsaliert? Die Branche verliert unwiederbringlich Fachkräfte.

Des Weiteren wird in anderen Staaten der EU von kurzzeitig bestehenden Impfpflichten Abstand genommen. Wieso ist das möglich, wenn doch die gleichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen? Dies erscheint mir sehr unlogisch.

Vielleicht ist es an der Zeit, dass Sie als gesundheitspolitische Beauftragte dies an Ihre Vorgesetzten weitergeben, als Vorschlag kann dies die Gesundheitsministerin Frau Köpping in eine Ihrer nächsten Sitzung weitertragen.

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Antwort von Daniela Kuge

Bevor ich auf Ihre Frage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht antworte, möchte ich erst einmal darauf hinweisen, wie dynamisch und rasch sich die Pandemiesituation verändert und entwickelt. Vor diesem Hintergrund kann sich dann auch meine Meinung verändern. Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Abgeordnete unter der Anhörung verschiedener Expertenmeinungen nach bestem Wissen und Gewissen handele. Zu Beginn habe ich mich nach dem damaligen Kenntnisstand für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Aus den Gründen, dass gerade die Mitarbeiter in den medizinischen Berufen täglich Kontakt mit vulnerablen Gruppen haben. Aus dieser Situation heraus besteht eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen, die den Mitarbeitern im Gesundheitswesen anvertraut werden. Dieser Verantwortung müssen sie gerecht werden. Außerdem bin ich der Meinung, dass medizinischen Personal eine gesonderte Vorbildfunktion im Bezug auf das Vertrauen in die moderne Medizin innehat.

Seit dem die einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Bundestag beschlossen wurde, hat sich die Situation jedoch verändert. Es ist entscheidend Chaos bei der Umsetzung des Gesetzes zu vermeiden und die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Dieses Gesetz muss einheitlich in allen Bundesländern umgesetzt werden, um eine Abwanderung von Pflegekräften von Bundeländern mit strikter Umsetzung, in solche mit langen Übergangsfristen, zu verhindern. In einem Bereich, in dem das Personal schon knapp ist, muss eine solche Entwicklung in jedem Fall vermieden werden. Es sollte nicht unser Ziel sein, die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Brechstange durchzusetzen. Die Lage hat sich durch die Omikron Variante sehr verändert und jetzt können dreifachgeimpfte Personen nicht mehr sicher sein, dass sie das Virus nicht übertragen. Außerdem wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor dem Hintergrund der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, wie Sie ebenfalls darstellen.

Nichtsdestotrotz schützt eine Impfung weiterhin sehr verlässlich vor einem schweren Verlauf. Die Pandemie hat durch die vollen Intensivstationen das Personal im Gesundheitswesen erheblich belastet. Da die Impfung vor allem vor einer Hospitalisierung und einer intensivmedizinischen Behandlung schützt, entlastet jeder Geimpfte auch das Gesundheitssystem. Bei vollständig geimpften ist die Wahrscheinlichkeit schwer an Corona zu erkranken um 90% geringer als bei nicht geimpften. Die Impfung bietet also einen sehr guten Schutz vor einem schweren Verlauf und hilft dabei unsere Intensivstationen zu entlasten. Ich persönlich bin sehr dankbar dafür, dass wir die Möglichkeit haben uns mithilfe einer Impfung vor einer schweren Erkrankung zu schützen, nicht zuletzt da ich selbst immer noch mit den Folgen meiner ersten Coronainfektion, aus der Zeit ohne Impfstoff, zu kämpfen habe.

Dass Ungeimpfte nicht mehr ärztlich behandelt werden dürfen, steht nicht zur Diskussion. Besonders in Notfallsituationen oder bei akuter Behandlungsbedürftigkeit ist eine Ablehnung nie eine Option. Allerdings ist es möglich aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung oder dem Hausrecht einen aktuellen Coronatest zu verlangen. Ich halte es für unproblematisch, vor einer Behandlung oder einer Operation einen Test durchzuführen. Es ist beispielsweise ebenso notwendig, Blutwerte vor einem Eingriff zu überprüfen. Hinzu kommt, dass sich in einem Krankenhaus eine Vielzahl an Personen aufhalten, für die eine Infektion ein erhöhtes Risiko darstellt. Daher ist es wichtig, dass das Coronavirus möglichst nicht in die Klinik gebracht wird.

Grundsätzlich sind alle Grundrechte zu wahren und können zum Glück nur unter Umständen durch wichtige sachliche Gründe zeitlich eingeschränkt werden, wenn diese Einschränkungen verhältnismäßig sind. Derartige schützenswerte andere Rechte und Gründe von Verfassungsrang müssen mit dem eingeschränkten Grundrecht auf Gleichbehandlung in ein angemessenes Verhältnis gestellt und gegeneinander abgewogen werden. In die Waagschale zu werfen sind hierbei die Grundrechte der gesamten Bevölkerung auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit, die Gefahrenabwehr, der Infektionsschutz und das Funktionieren des Staats- sowie des Gesundheitswesens. Die Pandemie hat uns auch gezeigt, wie gut die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert. Einzelne Verordnungen wurden durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht teilweise bestätigt oder außer Vollzug gesetzt. In Deutschland besteht weder eine Impfpflicht noch ein Impfzwang. Es liegt jedem frei sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden. Verwaltungsgerichte Bundesverfassungsgericht

Als Regierungsparteien waren bei der Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht die Grünen, SPD und die FDP sowie das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Die CDU/CSU-Fraktion hat diesem nicht zugestimmt, da sich die Kollegen nicht pauschal für eine Impfpflicht aussprechen wollten, wenn sich die entsprechenden Umstände dynamisch verändern. Zum damaligen Stand waren die Krankenhäuser nicht überlastet und es ist nicht absehbar, welche Corona-Variante im Herbst grassieren wird und ob der dann verfügbare Impfstoff dagegen wirken wird. Von daher kann ich hier nicht erkennen, worin hier der Vertrauensbruch liegen soll. Die CDU/CSU hat auf Bundesebene keiner allgemeinen Impfpflicht zugestimmt und da die Ampelkoalition innerhalb der eigenen Reihen ebenfalls keine Mehrheit dafür finden konnte, wurde der Vorschlag nicht angenommen.

Als Mitglied einer anderen Partei spricht Herr Lauterbach weder für die CDU, noch für mich persönlich. Alle Mitarbeiter der Gesundheitsberufe haben besonders während der herausfordernden Pandemiezeit unfassbares geleistet und daher gebührt ihnen allen unser großer Dank. Auch bei der Auszahlung der „Pflegeboni“ wird nicht nach geimpftem und ungeimpftem Personal unterschieden.