Pflege Quelle Cdu Dominik Butzmann Jpg

Bürgeranfrage: "Was sagen Sie zum Ärztemangel?"

Als Meißner Stimme im Sächsischen Landtag erhält Daniela Kuge regelmäßig Fragen und Anliegen von Menschen aus dem Landkreis. Diese Anfragen sind ihr von zentraler Bedeutung und sie beantwortet diese entsprechend ausführlich. Dieses Mal erreichte die Landtagsabgeordnete eine Anfrage zum Thema Ärztemangel:

Wir betreuen seit ungefähr einem Jahr einen 89-jährigen Bekannten. Vor kurzem mussten wir bemerken, dass er in den letzten Tagen immer schwächer wurde. Beim Anruf beim ärztlichen Bereitschaftsdienst wurde uns mitgeteilt, dass dieser erst ab 19 Uhr zuständig sei; wir sollten uns an den Hausarzt oder dessen Vertretungen wenden.

Da sich sein Hausarzt im Urlaub befindet, haben wir bei der Vertretung angerufen - Montagnachmittag keine Sprechstunde. Bei der weiteren Vertretung ging nur der AB an. Also sind wir persönlich in die Arztpraxis und haben unser Anliegen vorgetragen. Daraufhin hat die Ärztin persönlich erklärt, sie könne wegen Überlastung (es war kurz vor 16 Uhr nur ein Patient in der Praxis) keine Hausbesuche machen. Wir sollten zu einem anderen bestimmten Arzt gehen. Also sind wir dorthin. Die freundliche Schwester hat uns erklärt, dass Frau Dr. keine Vertretung des Hausarztes sei und übrigens durch Vertretung von anderen Ärzten keine Zeit habe für einen Hausbesuch. Im Übrigen habe Frau Dr. schon mehrere Patienten zu ihnen geschickt, obwohl sie keine Vertretung des Hausarztes seien und darüber hinaus sei die Ärztin schon tagelang nicht telefonisch erreichbar.

Auf unsere Frage, was wir denn nun tun sollen, meinte die Schwester, wir sollen die 112 anrufen; lieber einmal zu viel als vielleicht zu spät. Wir machten uns zwar Sorge um den Patienten, aber den Notruf anrufen - wir überlegten lange, wählten dann aber doch die 112. Diese kamen dann auch, sahen aber eigentlich auch keinen medizinischen Notfall. Letztendlich haben sie unseren Bekannten doch ins Krankenhaus mitgenommen, wo er derzeit noch untersucht wird.

Es kann doch nicht sein, dass die offizielle Vertretung eines Hausarztes es ablehnt, einen Hausbesuch zu machen, wenn die Angehörigen/Betreuer sich um den Gesundheitszustand Sorgen machen und dann noch die Frechheit besitzt, einen zu einem Arzt zu schicken, der keine Vertretung hat!

Was sagt die Ärztekammer oder Du als Gesundheitspolitikerin dazu?

Wir haben hier zwar grundsätzlich viele Hausärzte, aber die Versorgung funktioniert irgendwie nicht, weil viele Hausärzte keine Hausbesuche machen und wenn, dann nur auf massiven Druck der Angehörigen. Auch die Vertretung funktioniert nicht, wie wir heute leidvoll erfahren mussten.

Wir waren heute sehr frustriert über das Gesundheitswesen in Sachsen bzw. Deutschland, insbesondere über das Verhalten der genannten Arztpraxis! Auch "alte" Menschen haben einen Anspruch auf würdevolle ärztliche Betreuung! Insbesondere wenn es sich, wie bei unserem Bekannten um eine Person handelt, die in früheren Jahren selbst ehrenamtlich sowie politisch als auch gewerkschaftlich aktiv am Gesellschaftsleben teilgenommen und Verantwortung übernommen hat.

Im Übrigen bemühen wir uns seit längerer Zeit um einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim - in Sachsen bzw. in Baden-Württemberg - keine Chance! Auch nach seinem Sturz (Oberschenkelhalsprellung) war es nicht möglich, wenigstens einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen - diese würden für die Flüchtlinge aus der Ukraine vorgehalten!

Ein weiteres Negativbeispiel betrifft unsere 93-jährige Nachbarin und die Versorgung durch einen örtlichen Pflegedienst, der offensichtlich Leistungen mit der Pflegekasse abrechnet, die nicht erbracht werden - dies nur am Rande erwähnt.

Wir wollten Dir einfach nur die Situationen schildern und hoffen, dass Du diese Probleme aufgrund Deiner politischen Tätigkeit aufgreifen und Abhilfe schaffen kannst.

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Antwort von Daniela Kuge

Privatpersonen, die Ihre Angehörigen und nahestehenden Personen umsorgen und pflegen, übernehmen eine wichtige Aufgabe in unserem Gesundheitssystem, aber werden teilweise nicht ausreichend wahrgenommen. Mein Dank gilt Ihnen auch für das bisherige Übernehmen dieser wichtigen Aufgabe.

Natürlich haben Sie Recht, dass ein Arzt einen Hausbesuch nicht einfach ablehnen kann. Wenn es die körperliche und gesundheitliche Verfassung des Patienten nicht anders zulässt, ist der Hausarzt rechtlich zu einem Hausbesuch verpflichtet. Ich hoffe, dass es sich aufgrund der Urlaubs- und Vertretungssituation nur um eine unglückliche Momentaufnahme handelt, aber da ich regelmäßig mit den verschiedenen Gremien, wie der Ärztekammer im Austausch stehe, werde ich den Fall auf alle Fälle mitnehmen und hier noch einmal Druck ausüben.

Gern möchte ich Ihnen noch einen kurzen Einblick dazu in meine aktuelle politische Arbeit geben. Momentan novellieren wir das sächsische Krankenhausgesetz. Wir ermöglichen damit, dass die starre Grenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung aufgeweicht wird und die verschiedenen Ärzte und Mitarbeiter der Gesundheitsberufe unkomplizierter und vernetzter für das Wohl der Patienten arbeiten können. Dazu ist beispielsweise eine unkompliziertere Abrechnung der einzelnen Dienstleistungen nötig.

Damit auch von politischer Seite etwas passiert, nehme ich Ihre geschilderte Situation als Fallbeispiel gern außerdem mit in die nächsten Arbeitskreis- und Ausschusssitzungen und kann Ihnen nur empfehlen weiterhin Druck auszuüben und beispielsweise auf Hausbesuche zu bestehen.