Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Coronavirus-Pandemie wurde dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in den vergangenen Monaten eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung beigemessen und mit dem »Pakt für den ÖGD« untersetzt. Sowohl die Sächsische Landesärztekammer als auch der Beirat »Öffentliche Gesundheit (Public Health)« am Sozialministerium (SMS) haben dafür votiert, eine Professur auf dem Gebiet des ÖGD einzurichten, um die Belange des ÖGD während der ärztlichen Ausbildung sowie in der Forschung zu stärken. Die Erkenntnisse aus der Forschung sollen in die praktische Tätigkeit im Gesundheitsamt einfließen und so evidenzbasiertes Arbeiten ermöglichen. Gemeinsam mit dem für die Hochschulbildung zuständigen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurde eine Möglichkeit zur Etablierung solcher Professuren an den Universitäten mit medizinischer Fakultät geschaffen. Für Sachsen betrifft dies die Medizinischen Fakultäten der Universität Leipzig sowie der Technischen Universität Dresden.
Die Sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute gemeinsam mit Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, dem Dekan der Medizinischen Fakultät Prof. Dr. Ingo Bechmann sowie der Direktorin vom Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health, Prof. Dr. med. Steffi G. Riedel-Heller den Vertrag für die Universität Leipzig unterschrieben. Die Unterzeichnung des Vertrages mit der TU Dresden fand am 30. September statt. Mit Unterschrift der Verträge können die Universitäten die Berufungsverfahren für die Besetzung der neuen Professorenstelle beginnen. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu neun Monaten, sodass der Beginn der Lehr- und Forschungstätigkeit voraussichtlich ab dem Wintersemester 2023/24 beginnen kann.
An beiden Universitäten soll je eine Professur etabliert werden, welche von Seiten des SMS mit 70 Prozent der Personalkosten einer W2-Professur finanziert wird. Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 74.900 Euro für jede Universität. Die Finanzierung ist auf fünf Jahre befristet und wird aus den Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Pakts für den ÖGD geleistet. Nach Ablauf der Befristung obliegt es den Universitäten, ob die Professuren fortgeführt werden können.
Die Universitäten informieren das Sozialministerium regelmäßig (einmal pro Studienjahr) über akademische Meilensteine der Professur wie z.B. Promotionen, Publikationen und weitere Veröffentlichungen. Dabei ist die Professorin oder der Professor in seiner Forschung frei und kann auf dem Gebiet des ÖGD eigenständig Schwerpunkte setzen.