Antwort von Daniela Kuge
Neben dem Freistaat Sachsen gibt es auch im Freistaat Bayern kein Bildungsfreistellungs- oder Bildungsurlaubsgesetz. In Sachsen gibt es Ansprüche auf Bildungsfreistellung im Rahmen sowohl tarifvertraglicher als auch gesetzlicher Regelungen, wie zum Beispiel im Beamtenrecht, dem Personalvertretungsgesetz und den Betriebsverfassungsgesetzen.
Die Staatsregierung hat erfolgreiche Instrumente zur Förderung der Weiterbildung implementiert, um so die Bildungsbeteiligung zu erhöhen. Die Förderung der beruflichen, allgemeinen, kulturellen und politischen Weiterbildung der Bürger erfolgt einerseits gemäß Weiterbildungsgesetz.
Andererseits wird die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern und Unternehmen für die Qualifikation ihrer Beschäftigten durch den Weiterbildungsscheck finanziell unterstützt. Der Freistaat Sachsen unterstützt die berufliche Qualifizierung mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds. Hierzu sollen auch für die neuen Förderperiode (ab 2022 beginnend) Finanzmittel bereitgestellt werden.
Unternehmen haben die Möglichkeit, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten mit in der Regel 50 Prozent über das einzelbetriebliche Förderverfahren bezuschussen zu lassen. Auch können die Beschäftigten den "Weiterbildungsscheck individuell" beantragen, der ihnen einen bis zu 80-prozentigen Zuschuss zu den Kosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme ermöglicht, unabhängig davon, ob der Kursinhalt den Interessen des derzeitigen Arbeitgebers entspricht. Zugleich wird durch diese Förderansätze die Eigenverantwortung der Unternehmen und Beschäftigten gestärkt.
In der letzten Legislaturperiode hat der Landtag mehrmals über die Einführung eines erweiterten gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsfreistellung bzw. Weiterbildung für Arbeitnehmer diskutiert. Es wurden mehrere Anhörungen zum Thema durchgeführt, sowohl im Ausschuss für Schule und Sport als auch im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. In diesen Diskussionen wurde deutlich, dass mehr Weiterbildung für Arbeitnehmer grundsätzlich von vielen Fraktionen, Verbänden und Interessensgruppen in Sachsen begrüßt wird. Die Anhörungen zeigten aber auch, dass es Vorbehalte und Ablehnung in Bezug auf eine gesetzliche Regelung gibt. Diese unterschiedlichen Auffassungen gibt es auch innerhalb der Regierungskoalition.
Dennoch misst die sächsische Regierungskoalition den Themen Weiterbildung und lebenslanges Lernen eine große Bedeutung bei. Daher ist im Koalitionsvertrag von 2019 erneut ein Prüfungsauftrag an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit & Verkehr ergangen. Ein Ergebnis liegt mir und der CDU-Fraktion allerdings noch nicht vor.