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Brüssel genehmigt 2,6 Milliarden Euro für Investitionen in Sachsen

Investitionen in Sachsens Regionen & Unternehmen

Die Europäische Kommission hat das sächsische EFRE/JTF Programm für die Förderperiode 2021 bis 2027 genehmigt. Das offizielle Dokument hat der stellvertretende Generaldirektor für Implementierung und Internationale Beziehungen der EU-Kommission, Normunds Popens bei der Auftaktveranstaltung zu den deutschen JTF-Förderprogrammen in Naumburg an das Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit & Verkehr übergeben. Damit kann der Freistaat nun damit beginnen, die europäischen Mittel für Fördervorhaben einzusetzen. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen bis 2027 rund 1,95 Milliarden Euro bereit, aus dem Just Transition Fund (JTF) sind es ca. 645 Millionen Euro.

"Angesichts der großen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, freue ich mich besonders, dass Sachsen dieses Geld nun sinnvoll einsetzen kann."

Daniela Kuge, Mitglied des Sächsischen Landtags

Hintergrund

Die EU fördert mit dem Just Transition Fund (JTF) diejenigen Gebiete, die aufgrund des Übergangs der Europäischen Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission sollen in Deutschland die Braunkohlereviere förderfähig sein, die auch im Rahmen des nationalen Kohlekompromisses berücksichtigt werden. In Sachsen werden damit die Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und die Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier zur Gebietskulisse gehören. Sachsen hat sich dazu entschieden, zusätzlich die Stadt Chemnitz in die Gebietskulisse aufzunehmen, um bei den Herausforderungen des industriellen, ökologischen und demographischen Wandels vor Ort zu unterstützen. Da die EU-Mittel u.a. für die direkte Unternehmensförderung eingesetzt werden können, stellt der JTF eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur Förderung aus dem Strukturstärkungsgesetz dar.