Apfelernte

Sachsen fördert Erhalt und Pflege – Regionale Verarbeiter bieten Produkte von Streuobstwiesen

Sachsen fördert Erhalt und Pflege – Regionale Verarbeiter bieten Produkte von Streuobstwiesen

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Der Streuobstanbau wurde von der Kulturministerkonferenz als Immaterielles Kulturerbe bestätigt. Ab einer Größe von etwa 500 Quadratmetern oder bei einer Fläche mit zehn Obstbäumen gelten Streuobstwiesen als gesetzlich geschützte Biotope. In der Roten Liste der Biotoptypen Sachsens sind Streuobstwiesen als »stark gefährdet bis gefährdet« und mit einem negativen Trend der Bestandsentwicklung eingestuft. Sachsen hat seit Ende 2014 deshalb die Anlage (216 Vorhaben) als auch die Sanierung (135 Vorhaben) mit insgesamt 1,35 Millionen Euro unterstützt.

Die mangelnde Rentabilität des Streuobstbaus im Vergleich zu den rationeller zu bewirtschaftenden Niederstamm-Anlagen hat mit dazu beigetragen, dass Streuobstwiesen selten geworden sind. Bei der Direktvermarktung von Saft und der Kleinbrennerei war und ist die Streuobst-Bewirtschaftung jedoch vergleichsweise rentabel.

Moderne Klassiker des Streuobstbaus sind Apfelbäume. Aber auch vielfältige regionale Birnensorten, Pflaumensorten, wie Renekloden und Mirabellen sowie Süß- und Sauerkirschen können sich auf den locker bepflanzten Streuobstwiesen voll entfalten.

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Informationen

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft