Steuer

Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Unterstützung der Unternehmen in Sachsen

Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabzusetzen.

Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Für die Nutzung dieser Möglichkeit genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt.

Außerdem steht für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen ab sofort ein sehr einfach handhabbares Antragsformular zur Verfügung.

Zusätzlich finden Sie hier viele oft gestellte Fragen zu diesem Thema leicht verständlich beantwortet.