Milch

Fragen zum Schulprogramm Obst und Milch

Schulprogramm Obst und Milch


1. In welcher Höhe stehen 2020 und darüber hinaus Fördermittel aus dem EU-Programm für sächsische Einrichtungen zur Verfügung?


Es erfolgt jährlich eine Zuweisung der Unionsbeihilfen durch die Kommission an die

Mitgliedstaaten. Diese wird getrennt für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch für den

Zeitraum eines Schuljahres unter Berücksichtigung der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen

Kinder zugeteilt. Die Höhe der auf die teilnehmenden Bundesländer entfallenden

Unionsbeihilfen teilt das BMEL mit.

Folgende Budgets stehen dem Freistaat Sachsen für die Schuljahre 2019/2020 und

2020/2021 für das EU-Schulprogramm zur Verfügung:

2019/2020 1.471.563 € / 608.458 € / 2.080.021 €

2020/2021 1.510.442 € / 565.359 € / 2.075.801 €


2. Welcher Teil des Budgets wird für Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungsaufgaben

verwendet?


Es wird kein Budgetanteil für Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungsaufgaben verwendet.


3. Werden die Förderungen nach dem "Windhundprinzip" vergeben oder ist es eher

so, dass Schulen, die schon einmal gefördert wurden, erst einmal nicht mehr

berücksichtigt werden?


Die Grund- und Förderschulen sowie Kinderkrippen und Kindergärten bewerben sich für das

EU-Schulprogramm über ein Online-Verfahren. Die jährliche Auswahl der teilnehmenden

Einrichtungen wird nach dem sogenannten „Windhundverfahren“ (Berücksichtigung der

Bewerbungen in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs) getroffen. Damit haben alle

Einrichtungen in jedem Schuljahr aufs Neue die gleiche Chance für eine Teilnahme am

Programm.