Schulprogramm Obst und Milch
1. In welcher Höhe stehen 2020 und darüber hinaus Fördermittel aus dem EU-Programm für sächsische Einrichtungen zur Verfügung?
Es erfolgt jährlich eine Zuweisung der Unionsbeihilfen durch die Kommission an die
Mitgliedstaaten. Diese wird getrennt für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch für den
Zeitraum eines Schuljahres unter Berücksichtigung der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen
Kinder zugeteilt. Die Höhe der auf die teilnehmenden Bundesländer entfallenden
Unionsbeihilfen teilt das BMEL mit.
Folgende Budgets stehen dem Freistaat Sachsen für die Schuljahre 2019/2020 und
2020/2021 für das EU-Schulprogramm zur Verfügung:
2019/2020 1.471.563 € / 608.458 € / 2.080.021 €
2020/2021 1.510.442 € / 565.359 € / 2.075.801 €
2. Welcher Teil des Budgets wird für Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungsaufgaben
verwendet?
Es wird kein Budgetanteil für Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungsaufgaben verwendet.
3. Werden die Förderungen nach dem "Windhundprinzip" vergeben oder ist es eher
so, dass Schulen, die schon einmal gefördert wurden, erst einmal nicht mehr
berücksichtigt werden?
Die Grund- und Förderschulen sowie Kinderkrippen und Kindergärten bewerben sich für das
EU-Schulprogramm über ein Online-Verfahren. Die jährliche Auswahl der teilnehmenden
Einrichtungen wird nach dem sogenannten „Windhundverfahren“ (Berücksichtigung der
Bewerbungen in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs) getroffen. Damit haben alle
Einrichtungen in jedem Schuljahr aufs Neue die gleiche Chance für eine Teilnahme am
Programm.