Krankenhausstruktur

Bundestag berät Krankenhauszukunftsgesetz in 1. Lesung


Die große Koalition möchte mit dem "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" für eine bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser sorgen. Dafür werden insgesamt 3 Mrd. Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Durch die geplante Regelung unterstützt der Bund nun aktiv die Länder bei der Investitionsfinanzierung im Krankenhausbereich. Dieser Ansatz ist richtig und wird notwendig, weil die Länder ihrer Verpflichtung seit Langem nur noch unzureichend nachkommen.

Am 10.09.2020 wurde im Deutschen Bundestag der Entwurf eines „Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ in 1. Lesung beraten, nachdem der Gesetzentwurf eine Woche zuvor vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit dem „Krankenhauszukunftsgesetz“
sollen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 umgesetzt werden. Wesentliches Ziel ist eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser, wofür ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ mit einem Finanzvolumen von 3 Mrd. Euro
aufgelegt wird. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

https://www.barmer.de/blob/247962/b1316a1d7df11203e32e4b4810008675/data/berlin-kompakt-nr--10-2020.pdf