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Bürgerbeteiligung am Waldgesetz wird verlängert

Bürgerbeteiligung am Waldgesetz wird verlängert

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verlängert die öffentliche Beteiligung an der Novellierung des Sächsischen Waldgesetzes. Aufgrund des hohen Interesses der Öffentlichkeit am geplanten neuen Waldgesetz und weil infolge der Corona-Pandemie die Dialogforen mit den Verbänden noch nicht abgeschlossen sind, verlängert das Ministerium die öffentliche Beteiligung bis zum 31. Oktober. Die Frist für das Konsultationsverfahren sollte ursprünglich am 15. Oktober enden.

Das Online-Beteiligungsportal verzeichnet inzwischen mehr als 1.300 Beiträge zur Novellierung des Waldgesetzes.

Die Beteiligungsplattform ist über https://mitdenken.sachsen.de/1021168 erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können sich dort zu den fünf Themen Erholungsraum, Naturraum, Wirtschaftsraum, Forschung und Forstbehörde äußern. Die Beiträge werden ausgewertet und für die Gesetzesnovellierung genutzt. Der Gesetzentwurf soll im kommenden Jahr erarbeitet und dann von der Staatsregierung in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.