Steilhang

Neues Förderprogramm: Startprämie Weinbau/2019

Mit dem Förderprogramm soll ein Beitrag zur Erhaltung der sächsischen Weinbaukulturlandschaft in der Steillage geleistet werden. Die Übernahme und Bewirtschaftung aufgegebener bzw. von der Aufgabe bedrohter Rebflächen in der Steillage, die bestockt bzw. unbestockt und zur Neuanlage vorgesehen sind, sollen durch die Zahlung einer einmaligen Startprämie honoriert werden.

Die Zuwendung beträgt einmalig 1,50 EUR pro Quadratmeter, maximal 4.500 EUR pro Antragsteller und Jahr.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung einer Startprämie für den Erhalt der Steillagenbewirtschaftung Weinbau vom 3.09.2019 ist am 19.09.2019 im Sächsischen Amtsblatt (SächsABl. S. 1315) erschienen und mit Wirkung vom 20.09.2019 in Kraft getreten. Zuständige Behörde für die Abwicklung für Förderanträge nach o. g. Richtlinie ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Die Richtlinie, ein Merkblatt sowie die erforderlichen Antragsunterlagen stehen elektronisch unter:

https://www.smul.sachsen.de/fo...