Neuer Staatsvertrag stärkt Schutz vor häuslicher Gewalt in Sachsen
Die elektronische Fußfessel soll künftig helfen, bedrohte Menschen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Das sächsische Kabinett hat heute dem dafür notwendigen Staatsvertrag der Länder zugestimmt. Im Anschluss hat Ministerpräsident Michael Kretschmer den Staatsvertrag unterzeichnet.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Fußfessel in Gewaltschutzfällen schafft eine Neuregelung im Gewaltschutzgesetz des Bundes. Ab dem 1. Juli 2027 können Familiengerichte anordnen, dass Gewalttäter elektronisch überwacht werden. So kann schneller erkannt werden, wenn ein gerichtlich verbotenes Gebiet betreten wird oder einer geschützten Person durch eine Annäherung Gefahr droht. Mit ihrer Zustimmung kann auch die geschützte Person ein Gerät erhalten, das vor einer Annäherung warnt (sog. Fußfessel nach dem »Spanischen Modell«).
Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Wir wollen Gewalttäter auf Abstand halten und Betroffene besser schützen. Häusliche Gewalt kann zur tödlichen Gefahr werden. Die elektronische Fußfessel kann eine gefährliche Annäherung frühzeitig melden und der Polizei wertvolle Zeit verschaffen, um der geschützten Person zu helfen. Mit dem Staatsvertrag gehen wir heute einen wichtigen Schritt für den Schutz vor häuslicher Gewalt in Sachsen – insbesondere für Frauen, die davon besonders häufig betroffen sind.«
Die Koordinierung und Überwachung der elektronischen Fußfessel erfolgt im Wesentlichen zentral für alle Länder durch die IT-Stelle der hessischen Justiz im Rahmen der sogenannten Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder. Der Staatsvertrag bildet hierfür die Grundlage und regelt die konkrete Umsetzung. Dadurch können Warnmeldungen auch über Landesgrenzen hinweg nach gemeinsamen Abläufen effektiv bearbeitet werden.
Mit der Unterzeichnung ist das Verfahren in Sachsen noch nicht abgeschlossen: Der Staatsvertrag bedarf auch der Zustimmung des Sächsischen Landtags.