869 Approbationen gingen an Ärzte, 152 an Zahnärzte und 77 an Apotheker im Jahr 2025
»Die Landesdirektion Sachsen hat 2025 insgesamt 1.098 Approbationen an Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erteilt«, gab LDS-Präsident Béla Bélafi heute bekannt. Die Approbation ist die staatliche Genehmigung zur Ausübung des jeweiligen akademischen Heilberufes und stellt die uneingeschränkte Berufszulassung dar. »Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte im Gesundheitswesen. Die Approbationen liefern das Gütesiegel, um als Medizinerinnen und Mediziner arbeiten zu dürfen«, stellte Bélafi klar. 869 Approbationen gingen an Ärzte, 152 an Zahnärzte und 77 an Apotheker.
Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Steigerung zu verzeichnen: 2024 wurden 959 Approbationen erteilt, 2023 insgesamt 929. Bélafi betonte, dass die LDS auf zügige, aber gründliche Verfahren achte, damit Mediziner zeitnah in Sachsen arbeiten können. Zugleich wies er darauf hin, dass die Verfahren auch von der Sorgfaltspflicht der Antragsteller abhängen – etwa wie schnell vollständige Unterlagen eingereicht werden.
Von den insgesamt 869 erteilten Approbationen an Ärzte entfielen 645 auf Absolventen mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule. Unter den 152 Zahnarzt-Approbationen sind 121 Absolventen mit einer sächsischen Hochschulausbildung. Bei den 77 approbierten Apothekern erhielten 43 eine Ausbildung an einer sächsischen Hochschule.
Die Landesdirektion Sachsen ist für die Erteilung von Approbationen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker zuständig. Dies gilt insbesondere für Antragsteller mit ausländischen Abschlüssen, die beabsichtigen, ihre berufliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufzunehmen, sowie für Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium in Dresden oder Leipzig abgeschlossen haben.