Fünf Hebammen haben zum 1. Mai den ersten Anpassungslehrgang zur beruflichen Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen aus Drittstaaten begonnen.
Die Ausbildungen von Hebammen außerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen Ländern und oft auch deutlich von der Ausbildung in Deutschland. Hebammen aus sogenannten Drittstaaten müssen daher für eine Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland in der Regel noch eine Anpassungsmaßnahme absolvieren. Bisher gab es dafür in Sachsen kein Angebot, so dass für ausländische Fachkräfte keine Möglichkeit bestand, die notwendige Anpassungsmaßnahme wohnort- und/oder arbeitsnah zu absolvieren.
Das Sozialministerium hat sich daher dazu entschlossen, über die Förderrichtlinie Heilberufe ein Modellprojekt zur Entwicklung eines Konzeptes für eine modulare hochschulische Anpassungsmaßnahme für ausländische Hebammen zu fördern. Bestandteil des Modellprojektes ist auch die praktische Durchführung einer Anpassungsmaßnahme im Sinne einer Erprobung und mit anschließender Evaluierung.
Mit der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig wurde ein versierter Partner in der Hebammenausbildung für die Entwicklung und Erprobung des Konzeptes für eine Anpassungsmaßnahme für ausländische Hebammen gefunden. Durch die Erfahrungen mit dem deutschen Studiengang Hebammenkunde und dem damit erforderlichen Netzwerk an ausbildenden Kliniken bietet die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig die besten Voraussetzungen, um das hochschulische Angebot für ausländische Hebammen zu implementieren.
Die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig und das Sozialministerium sind optimistisch, dass das Modellprojekt ein voller Erfolg wird und sich in Sachsen und vielleicht sogar in ganz Mitteldeutschland etablieren wird