Maßnahmen nach dem Dresdner Asylgipfel in Umsetzung
Am 10. März 2025 hatte die Sächsische Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert zu einem Asylgipfel nach Dresden eingeladen. Dies geschah im Hinblick auf den erheblichen Anstieg bei den an den sächsischen Verwaltungsgerichten eingegangenen Asylverfahren, die in diesem Zuge ebenfalls gestiegenen Verfahrensdauern und die enorme Belastung der Verwaltungsgerichte. Um die Verwaltungsgerichte nachhaltig zu entlasten und damit auch das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, wurden gemeinsam mit den Spitzen der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren besprochen und auf den Weg gebracht. Zugleich wurde eine hochrangig besetze Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert (ehemaliger Präsident des Bundesverwaltungsgerichts) eingesetzt. Die ersten Indikatoren weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen greifen und sich die Verfahrensdauern bei den Asylklagen in Sachsen wieder verkürzen. So lag die durchschnittliche Dauer von Asylhauptsacheverfahren im ersten Halbjahr 2025 bei 14,3 Monaten – ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum (18,5 Monate). Zudem gehen die Asylanträge in Sachsen und in Deutschland insgesamt zurück.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Der Asylgipfel war ein wichtiger Auftakt zur Entlastung der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir müssen auch hier neue und moderne Wege gehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den vereinbarten Sofortmaßnahmen die richtigen Weichen für eine spürbare Beschleunigung der Asylverfahren gestellt haben. Wir werden die in Sachsen veranlassten Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrenszeiten konsequent fortsetzen und weiter ausbauen.«