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Babyklappen in Sachsen

Kleine Anfrage an die Staatsregierung

Eine der wichtigsten Funktionen von den Mitgliedern des Sächsischen Landtag besteht darin, die Arbeit der Staatsregierung und der Verwaltung zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Kontrollfunktion hat Daniela Kuge eine Anfrage zu sächsischen Babyklappen eingereicht. Nun liegt die Antwort der Staatsregierung vor.

Antwort der Staatsregierung

Wie viele Babyklappen gibt es im Freistaat Sachsen und wo befinden sich diese?

Die Staatsregierung führt keine Statistik zu den Angeboten der anonymen Kindsabgabe Babyklappe. Babyklappen sind weder Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, noch stehen sie unter dem Erlaubnisvorbehalt der Betriebserlaubnisbehörde nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich nicht an der Finanzierung. Zur Anzahl und Lage der Babyklappen liegen der Staatsregierung daher keine Angaben vor.

Wie viele anonyme Geburten gab es im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2000?

Für die statistische Erhebung der in einer Babyklappe abgelegten oder anonym zur Welt gebrachten Kinder bestehen keine gesetzlichen Regelungen. Demzufolge gibt es auch keine Dokumentationspflichten der Betreiber von Babyklappen und der Krankenhäuser, auf die die Staatsregierung zugreifen kann. Es liegen daher keine Angaben zur Anzahl der anonymen Geburten im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2000 vor. Seit 2023 weist die Statistik der Kinder- und Jugendhilfe – Teil I.5 Adoptionen jedoch erstmals aus, wie viele Kinder aus einer anonymen Geburt/ Babyklappe in Adoption vermittelt wurden. Eine Unterscheidung zwischen beiden Angeboten wird nicht vorgenommen.

Für das Jahr 2023 sind vier Kinder erfasst, die anonym geboren wurden oder in einer Babyklappe abgelegt waren und anschließend zur Adoption vermittelt wurden.