Virchowbund beschließt Grundsatzprogramm „Versorgung 2040“

Mitteilung des Virchowbundes

Bei seiner Bundeshauptversammlung am 8. und 9. November 2024 hat der Virchowbund einstimmig ein Grundsatzprogramm beschlossen. Unter dem Titel „Versorgung 2040: Eckpunkte für eine gute, gerechte und gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung“ präsentiert der Verband Impulse der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Die Zukunft der medizinischen Versorgung wird bei der anstehenden Neuwahl des Bundestages eines der wahlentscheidenden Themen.

Daher warnt der Virchowbund vor dem demokratiegefährdenden Potenzial von spürbaren Verschlechterungen in der Gesundheitsversorgung. Er spricht sich deshalb für einen „White Deal“ aus. Die Prioritätensetzung der mittelbaren und unmittelbaren Staatsausgaben, also Sozialbeiträge und Steuermittel, müsse daran angepasst werden und auch dem volkswirtschaftlichen Wert des Gesundheitswesens entsprechen. In diesem Sektor arbeiten zehnmal mehr Beschäftigte als in der stark subventionierten und politisch umworbenen Automobilindustrie.

Ein zentrales Element des Grundsatzpapieres ist der Ruf nach effektiver Patientensteuerung. Unter anderem schlägt der Virchowbund eine neue Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen Haus- und Fachärzten vor, in deren Zentrum ein „Facharzt für Betreuung, Koordination, Information und Kommunikation“ steht. Dies soll in der Regel der Hausarzt sein, in einigen definierten Situationen auch ein grundversorgender Facharzt.

Patienten sollen die Möglichkeit haben, sich gegen diese Art der Steuerung und für freie Arztwahl ohne Koordinierung der Inanspruchnahme zu entscheiden, wenn sie bereit sind, dafür höhere Eigenbeteiligungen zu akzeptieren. Wichtig sei zudem, den Patienten transparenten Einblick in die Kosten der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zu geben, um die Eigenverantwortung zu stärken.

Auch der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, sprach sich auf der Virchowbund-Bundeshauptversammlung für Patientensteuerung mit Eigenbeteiligung aus. Anders als bei der Praxisgebühr vor 20 Jahren dürfe es diesmal keine Befreiungen geben, jedoch sozial gestaffelte Beträge – so auch die Forderung im Grundsatzprogramm des Verbandes.

Der Virchowbund plädiert im Grundsatzpapier „Versorgung 2024“ für weitere Strukturveränderungen, etwa in den Bereichen

  • Digitalisierung:

nutzerorientierte Entwicklung, Verpflichtung zu offenen Schnittstellen, Einführung einer elektronischen Fallakte und eines Patienten-Check-ins, Stärkung der Telemedizin und ärztlich erprobter KI;

  • Aus- und Weiterbildung sowie Fachkräftesicherung:

Aufstockung der und Änderung des Auswahlverfahrens für Medizinstudienplätze (Abschaffung des Numerus Clausus), Stärkung der ambulanten und hybriden Weiterbildung, Finanzierung der Weiterbildung über ein Stiftungsmodell, Verringerung des Gehaltsabstandes zwischen MFA und Sozialversicherungsfachangestellten, zielgerichtete Delegation;

  • Kapital in der Gesundheitsversorgung:

Eingrenzung von Renditen, Transparenz über die „Wirtschaftlich Berechtigten“, Stärkung und medizinische Alleinverantwortung durch den ärztlichen Leiter, Gründung von Versorgungseinheiten durch Krankenhäuser nur im räumlichen und fachlichen Zusammenhang.

Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken erkannte in den Forderungen des Virchowbundes große Schnittmengen zu den Positionen des G-BA. „Bei aller Bedeutung der Krankenhausversorgung kann man eine flächendeckende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung nur gewährleisten, wenn man einen starken ambulanten Bereich aus niedergelassenen Haus- und Fachärzten hat, der das Rückgrat jeder vernünftigen medizinischen Versorgung ist“, erklärte er auf der Bundeshauptversammlung.

Die öffentliche Veranstaltung des Virchowbundes mit dem Vortrag von Prof. Hecken sowie die anschließende Diskussion mit Mitgliedern des Bundestages ist als Aufzeichnung auf www.virchowbund.de/bhv24 verfügbar.

Hintergrund

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.