Fernwaerme

Ausschreibung zu Modellvorhaben der kommunalen Wärmeplanung gestartet

Ab sofort haben sächsische Kommunen die Möglichkeit, sich beim »Modellvorhaben in der kommunalen Wärmeplanung« zu bewerben. Bis zu vier Vorhaben können bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung von der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH begleitet und unterstützt werden. Dadurch sollen Mehrwerte hinsichtlich der Qualität über gesetzliche Anforderungen hinaus geschaffen und spezifisch sächsische Prozesserfahrungen anderen Kommunen in Sachsen bereitgestellt werden.

Dafür erhalten die ausgewählten Vorhaben jeweils eine Vergütung von bis zu 35.000 Euro für flankierende, begleitende bzw. den Planungsprozess befördernde Unterstützungsleistungen, die über die gesetzlichen Pflichten der Kommune zur kommunalen Wärmeplanung hinausgehen.

Die Vorhaben können sich in vier Kategorien (Lose) bewerben. Je Kategorie (Los) wird ein Vorhaben ausgewählt:

  • Im ersten Los werden ausschließlich Kommunen mit mehr als 20.000 und weniger als 100.000 Einwohnern zugelassen, die ein kommunales Stadtwerk sowie eine bestehende Fernwärmeversorgung aufweisen.
  • Das Los zwei steht Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohnern und einer bestehen-den Fernwärmeversorgung für mindestens 20 Prozent aller in der Kommune befindlichen Gebäude zur Verfügung.
  • Auf das dritte Los können sich Kommunen bewerben, die maximal 20.000 Einwohner aufweisen. Zudem besteht innerhalb der Kommunen keine oder für weniger als 20 Prozent aller in der Kommune befindlichen Gebäude eine Versorgung mit Fernwärme.
  • Auf das vierte Los können sich interkommunale Kooperationen bestehend aus drei bis 15 Kommunen bewerben.

Die Ausschreibung richtet sich an Kommunen bzw. interkommunale Kooperationen in Sachsen, die bereits aktiv im Prozess der kommunalen Wärmeplanung sind, d.h. mindestens die Leistung des Dienstleisters öffentlich ausgeschrieben haben. Eine direkte finanzielle Bezuschussung des von der Kommune beauftragten Dienstleisters für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist nicht Gegenstand des Aufrufverfahrens.

Bewerbungen mit Umsetzungskonzepten können bis zum 27.09.2024 über die Vergabeplattform www.evergabe.de eingereicht werden. Die Unterlagen können nach der Registrierung im Vergabeportal evergabe.de einfach heruntergeladen werden. Die Registrierung ist kostenfrei. Rückfragen sind bis spätestens 21.09.2024 ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen.

Ausführliche Informationen zum Aufruf, zum Zeitplan der Ausschreibung, notwendige Unterlagen und weitere Bedingungen sind hier zu finden sind in der Ausschreibung innerhalb der Vergabeplattform zu finden.

Ausschreibung P-200 Modellvorhaben Kommunale Wärmeplanung Sachsen für die Sächsische Energieagentur – SAENA

Seit Jahresbeginn besteht die Verpflichtung zur Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeindegebiete mit maximal 100.000 Einwohnern (jeweils ausgehend vom 1. Januar 2024). Die Zielstellung der kommunalen Wärmeplanung ist die Erarbeitung und Umsetzung einer möglichst kosteneffizienten, zukunftsfähigen Wärmeversorgung der Teilgebiete innerhalb der Kommunen.

Über die Sächsische Energieagentur

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Kompetenz- und Beratungszentrum für erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und Energieeffizienz. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank.