Ehrenamt Jpg

Sächsische Ehrenamtskarte erfreut sich wachsender Beliebtheit

Die sächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement. Seit Anfang des vergangenen Jahres wird bereits die 5. Auflage ausgereicht. Bislang konnten in dieser Auflage rund 16.500 Stück an engagierte Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen Sachsens und in den unterschiedlichsten Engagementbereichen wie Feuerwehr, Sport, Umwelt, Soziales und Kultur ausgegeben werden. Die Ehrenamtskarte können alle ehrenamtlich engagierten Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mindestens 14 Jahre alt sind, wöchentlich mindestens drei Stunden ehrenamtlich aktiv sind und sich seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich engagieren. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern oder Museen.

Die Ehrenamtskarte erfreut sich wachsender Beliebtheit. An ihrer Ausgabe beteiligen sich inzwischen über 200 Städte und Gemeinden in Sachsen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber der vorangegangenen Auflage, bei der sich 150 Städte und Gemeinden beteiligt hatten und knapp 15.000 Karten ausgegeben wurden. Der wachsende Erfolg liegt auch daran, dass es gelungen ist, weitere neun Kooperationspartner zu gewinnen. So zum Beispiel das Verkehrsmuseum in Dresden, die Zinngrube Ehrenfriedersdorf, Museen in Bad Düben und Oschatz, den Tierpark Görlitz sowie den Allgemeinen Deutschen Fahrradclub und den Autovermieter Sixt. Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei diesen und insgesamt 150 weiteren Partnern für den Zeitraum der aktuellen Auflage noch bis zum 31. Dezember 2024 mehr als 200 attraktive Vergünstigungen bzw. Angebote.

Weitere Informationen

Der Antrag kann nach einer Bestätigung des Engagements durch den jeweiligen Verein bzw. Träger bei der Wohnsitzgemeinde des Ehrenamtlichen gestellt werden. Auch alle Inhaber einer Jugendleitercard sind berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

Neu ist auch die Möglichkeit für landesweit tätige Verbände, mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Vereinbarung abzuschließen und zentral für die berechtigten Engagierten in den verbandseigenen Einrichtungen und Diensten die Ehrenamtskarten zu beantragen und auszugeben. Dabei kann zusätzlich ein eigenes Logo aufgedruckt werden. Von diesem Angebot hat beispielsweise der Landesverband der Volkssolidarität Sachsen Gebrauch gemacht.