Kabinett bringt wichtige Gesetzesänderungen in den Landtag ein
»Das Gesetz stärkt den sächsischen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz entscheidend. Für mich ist es bundesweit eines der modernsten in diesem Bereich«, so Innenminister Armin Schuster zur heute vom Kabinett zur Einbringung in den Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle. Über 60 der insgesamt 74 Paragraphen werden mit dem »Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz« – so der vollständige Name des Artikelgesetzes – geändert, davon viele deutlich überarbeitet, weitere neue ergänzt. »Wir stärken die kommunale Zusammenarbeit u. a. mit Stützpunktfeuerwehren, schaffen wesentliche Regelungen, die Helfer bei Notfalleinsätzen gleichstellen, ergänzen unterhalb des Katastrophenfalls mit der Einsatzkategorie Großschadensereignis klare Führungsstrukturen und legen zugleich den Rahmen fest, wie sich der Freistaat zukünftig an Kosten solcher Großschadensereignisse finanziell beteiligt«, erklärt der Staatsminister und ergänzt: »Das Gesetz ist auch die Grundlage für ein Ersthelfersystem im Rettungsdienst und die Erprobung innovativer Konzepte zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung. Schlussendlich werden viele Mitbürger von den Anpassungen profitieren, von denen viele noch im bereits laufenden Verfahren entwickelt wurden, um zeitnah aktuelle Erkenntnisse etwa aus der Katastrophe im Ahrtal 2021 und den Waldbränden in Sachsen 2022 noch mit einfließen zu lassen. Diese Dynamik muss das Gesetz auch weiter prägen, um stets auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.«