Ort

Neue Runde für das Förderprogramm »Soziale Orte« startet

Fokus auf zentrale Räume, in denen sich die Dorfgemeinschaft treffen kann

Ab sofort können sich Träger wieder für eine Förderung im Modellprojekt »Soziale Orte« bewerben. Das erfolgreiche Förderprogramm startet in die dritte Runde. Es stehen erneut vier Millionen Euro zur Verfügung. Diesmal kann eine Förderung für das kommende Kalenderjahr 2024 für die Dauer von einem Jahr gewährt werden.

Bereits jetzt werden 14 Projekte seit 2021 bzw. 2022 umgesetzt. Weitere Projekte aus der letzten Ausschreibung der Förderung gehen aktuell ans Netz und kommen noch hinzu. Die Frist zur Einreichung der neuen Konzepte für die Förderung in 2024 bei der Sächsischen Aufbaubank endet am 23. Juni 2023.

Hintergrundinformation

Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen. Für die »Sozialen Orte« standen für 2022 insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2023/24 sind pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant.

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug. Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird. Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.

Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 14 Projekte als »Soziale Orte« bewilligt.