Arzt Cdu Tobias Koch Jpg

Gesetz über Hilfen & Unterbringung bei psychischen Krankheiten wird novelliert

Novellierung noch bis 2024

Das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) wird novelliert. Heute hat die Staatssekretärin im Sozialministerium gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbeirat Psychiatrie den offiziellen Start erklärt. Das SächsPsychKG regelt die Versorgung und Behandlung von psychisch kranken Menschen, die Anordnung von Zwangsmaßnahmen, die Unterbringung von psychisch kranken Menschen und deren Vollzug.

Der Landesbeirat Psychiatrie ist ein ständiges Expertengremium bestehend aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern unterschiedlicher psychiatrischer Versorgungsstrukturen und Interessensvertretungen, welches dem Sozialministerium beratend zur Seite steht und wichtige Impulse bei der Steuerung der Versorgung psychisch kranker Menschen setzt.

Die Evaluation des SächsPsychKG im vergangenen Jahr hat ergeben, dass in dem Gesetz – welches im Kern seit den 1990er Jahren unverändert ist - erheblicher Novellierungsbedarf besteht. Neben einer Anpassung des Gesetzes an die modernen Grundsätze und Strukturen der psychiatrischen Versorgung, wie eine wohnortnahe und vorrangig ambulante Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen, soll das Gesetz einen Beitrag zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen leisten. Auch soll in dem geänderten Gesetz die Rolle der Betroffenen und Angehörigen bei der Versorgung und Behandlung von psychisch kranken Menschen gestärkt werden.

Für den nun anstehenden Novellierungsprozess sind themenspezifische Workshops unter Beteiligung der jeweils relevanten Versorgungszweige und Interessenvertretungen geplant.

Ziel ist, das novellierte Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.