Kulturhaus

"Kulti" erhält Fördergelder

410.674 Euro für den Projektträger

Das traditionsreiche Kulturhaus Niederau soll wieder zum Mittelpunkt des sozialen Dorflebens werden. Deshalb entstand aus der Dorfgemeinschaft heraus die Idee, das Projekt als »Sozialer Ort« über die Richtlinie »Orte des Gemeinwesens« fördern zu lassen. Seit August 2022 liegt der positive Förderbescheid für das Vorhaben »Dorfgemeinschaft Niederau mit ihrem Kulti« vor. Der Projektträger, die Volkshochschule im Landkreis Meißen (VHS), erhält für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt rund 410.674 Euro. Sozialministerin Petra Köpping hat sich im Rahmen ihres heutigen Besuchs vor Ort über das Projekt informiert und ist mit Beteiligten und Engagierten der VHS Meißen sowie des Kooperationspartners Niederau bewegt e.V. ins Gespräch kommen.

Niederau ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie hoch der Bedarf der Bevölkerung im ländlichen Raum an einem offenen und niedrigschwelligen Zugang zu Möglichkeiten des Engagements für ihre Ortschaft ist. Gemeinsam mit dem Antragsteller, der Volkshochschule im Landkreis Meißen e.V. (VHS), wird das Projekt maßgeblich von der Initiative »Niederau bewegt e.V.« durchgeführt. Die VHS sieht sich hier selbst als Akteur im Hintergrund mit dem Bewusstsein, dass Initiativen, welche seitens der Bevölkerung mit Engagement und Leben bereits gefüllt werden, dort auch am besten aufgehoben sind.

"Es ist wichtig, dass der Freistaat Orte wie diesen unterstützt. Sie sind zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Daniela Kuge, Landtagsabgeordnete aus Meißen

Hintergrund

Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen. Für die »Sozialen Orte« stehen im aktuellen Haushalt für 2022 insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/24 sind pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant, welche unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtages stehen.

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.

Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 14 Projekte als »Soziale Orte« bewilligt.