Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes einreichen.
Was
sind die Hintergründe zur neuen Grundsteuer? Welche Bedeutung hat die
Grundsteuer? Wo und wie kann die Feststellungserklärung eingereicht
werden? Dazu informiert der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann
gemeinsam mit Bürgermeister Markus Renner interessierte Bürgerinnen und
Bürger am 8. September 2022, in der Zeit von 18:30 bis 20:00 Uhr, an der
Hochschule Meißen (FH), Herbert-Böhme Straße 11,
01662 Meißen.
Zur Beantwortung von Fragen stehen außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes bereit.