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Sachsen verdreifacht Kapazität der mobilen Impfteams

Sachsen verdreifacht Kapazität der mobilen Impfteams

Seit September ist das Regelsystem mit den niedergelassenen Ärzten, Betriebsärzten und Krankenhäusern bundesweit wie auch in Sachsen Hauptakteur der Impfkampagne. Um auf die gestiegene Nachfrage insbesondere nach Auffrischungsimpfungen zu reagieren, verdreifacht der Freistaat die Kapazitäten des staatlichen Zusatzangebotes. Dies hat das Kabinett beschlossen. Die Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss liegt nun auch vor. Bereits seit dieser Woche wurde die Kapazität der 30 mobilen Teams durch personelle Verstärkung verdoppelt, auf nunmehr insgesamt bis zu 6000 Impfungen pro Tag und 36 000 Impfungen pro Woche. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, möglichst ab 1. Dezember, soll die Zahl der mobilen Impfteams erhöht werden, um dann eine Tageskapazität der Teams von 9000 Impfungen bzw. 54 000 Impfungen pro Woche zu erreichen. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt soll es mindestens einen festen Standort der mobilen Teams als verlässlichen Anlaufpunkt geben. Die Absprachen zur Einrichtung laufen derzeit. Ein Terminmanagement-System für die Buchung eines Impftermins ist in Vorbereitung.

Konkret sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Dresden und Leipzig acht große Teams mit einer Kapazität von 1600 Impfungen pro Tag geplant, für Chemnitz vier große Teams mit einer Kapazität von 800 Impfungen täglich. Die Landkreise sind dann mit jeweils zwei großen und einem kleinen Team ausgestattet. Die Impfkapazität dort liegt bei 500 Impfungen täglich durch die mobilen Teams. Sie sollen nach derzeitigem Stand bis Ende März 2022 im Einsatz sein.

Die Einrichtung kommunaler Impforte über den Öffentlichen Gesundheitsdienst soll gemäß Kabinettsbeschluss unterstützt werden. Für die Förderung kommunaler Impfzentren sind je Landkreis zwei Millionen Euro und je Kreisfreier Stadt vier Millionen Euro eingeplant.

Das heißt, dass hier insgesamt bis zu 32 Mio. Euro für die Erstattung von Kosten für kommunale Impfzentren zur Verfügung gestellt werden.

Für die nun geplanten Maßnahmen entsteht ein zusätzlicher Finanzbedarf von 102 Millionen Euro – der Bund übernimmt die notwendigen und erstattungsfähigen Kosten zur Hälfte.

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Informationen

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt