Pflege Quelle Cdu Dominik Butzmann Jpg

Personal in Alten-und Pflegeeinrichtungen ist regelmäßig zu testen

Personal in Alten-und Pflegeeinrichtungen ist regelmäßig zu testen

Appell an die Träger und Heimleitungen

In Sachsen gibt es derzeit weiterhin eine Vielzahl von Corona-Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Konkret sind es 266 Einrichtungen mit 860 betroffenen Mitarbeitern und 1979 betroffenen Bewohnern. Vor diesem Hintergrund wird auf die aktuellen Vorgaben der Corona-Schutz-Verordnung hingewiesen. Demnach sind Alten- und Pflegeeinrichtungen weiterhin zur regelmäßigen Testung ihrer Beschäftigten verpflichtet, möglichst zweimal wöchentlich.

Besuchern in Alten- und Pflegeeinrichtungen darf der Zutritt nur nach erfolgtem Corona-Schnelltest mit negativem Testergebnis und mit einer Mund-Nasenbedeckung - soweit möglich mit FFP2-Maske oder vergleichbarem Standard - gewährt werden. Erlaubt ist auch ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

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Informationen

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt