Übernachtungen seit gestern uneingeschränkt möglich - Sachsen streicht Beherbergungsverbot!
Die bisherige Regelung, dass Einreisende aus innerdeutschen Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko in Sachsen durch Beherbergungsstätten nicht mehr beherbergt werden dürfen, wird aus der Corona-Schutz-Verordnung gestrichen. Ab Sonnabend, dem 17. Oktober, sind Übernachtungen in sächsischen Beherbergungsstätten wieder uneingeschränkt möglich.