Mobile Verkaufsstaende

Mobile Verkaufsstände können ab Mittwoch wieder öffnen

Nur für Nahrungsmittel!

Mobile Verkaufsstände dürfen ab Mittwoch (1.4.) in Sachsen unter freiem Himmel und in Markthallen wieder öffnen. Darauf verständigte sich die sächsische Staatsregierung heute. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen. Außerdem müssen auch hier weiterhin die Hygieneanforderungen sowie der gebotene Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Personen eingehalten werden.

Weiter gilt unverändert, dass auch selbst produzierende und vermarktende Gartenbaubetriebe und Baumschulen für den Verkauf öffnen dürfen.