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Kabinett ebnet den Weg für Corona-»Novemberhilfe«

Kabinett ebnet den Weg für Corona-»Novemberhilfe«

Das Kabinett hat am 17. November dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für die Umsetzung der »Novemberhilfe« zugestimmt und damit in Sachsen den Weg für die weitreichenden finanziellen Corona-Hilfen des Bundes geebnet. Von der Novemberhilfe können alle Unternehmen, Solo-Selbstständige, Vereine und Einrichtungen profitieren, die auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung seit 2. November 2020 ihren Betrieb einstellen mussten.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Die Novemberhilfe richtet sich vor allem an Gastronomen, Betreiber von Hotels, Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, Messebauer, an Unternehmen der Veranstaltungsbranche, an Künstler und Kreative also an alle, die direkt, indirekt oder mittelbar von den Maßnahmen betroffen sind. Nun muss der Bund noch die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit die Novemberhilfe an den Start gehen kann«.

Der Bund wird dafür bis zu 14 Milliarden Euro bereitstellen.

Als »Novemberhilfe« sollen Zuschüsse des Staates in Höhe von 75 Prozent des anteiligen monatlichen Umsatzes vom November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Antragsberechtigte, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz vom Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen. Die Unterstützung wird Tag genau berechnet.

Andere gleichartige Leistungen für den Förderzeitraum November, wie Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld, welche in dem Monat gewährt werden, werden angerechnet. Auch Umsätze, welche im November 2020 etwa durch den Außerhaus-Verkauf oder die Beherbergung von Geschäftsreisenden erzielt wurden und mehr als 25 Prozent des Monatsumsatzes entsprechen, werden auf die Umsatzerstattung angerechnet. Damit soll eine Überkompensation ausgeschlossen werden.
Davon ausgenommen sind Restaurants, für die es eine Sonderregelung gibt. Umsätze des Außerhausverkaufs werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Damit wird die Ausweitung des Geschäfts während der Schließung begünstigt.

Sobald der Bund die Verwaltungsvereinbarung zu Novemberhilfe vorlegt, kann der Freistaat diese unterzeichnen. Martin Dulig: »Ab Ende November soll dann die Antragsstellung über die Plattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein. Diese erfolgt, wie schon bei der Überbrückungshilfe, durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Soloselbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro Anträge direkt stellen, ohne einen prüfenden Dritten einschalten zu müssen. Als Identitätsnachweis benötigen sie dazu die Elster-ID aus der elektronischen Steuererklärung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird vom Freistaat Sachsen erneut mit der Antragsbearbeitung beauftragt.

Link
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

FAQ zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Weiterführende Links

* Plattform Überbrückungshilfe (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
* FAQ zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html)

Pressemitteilung SMWA