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Immer noch freie Lehrstellen zu besetzten

Immer noch freie Lehrstellen zu besetzten

Der Ausbildungsmarkt in Sachsen ist trotz Corona weiterhin nicht von Lehrstellenmangel geprägt. Ende September gab es nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit sachsenweit noch über 1.300 mehr freie Lehrstellen als Ausbildungssuchende (2.282 unbesetzte Stellen standen 953 unversorgten Bewerbern gegenüber). Der Beginn einer Ausbildung ist teilweise auch jetzt noch möglich.

Unter dem Motto »Ausbildung jetzt – Gemeinsam an einem Strang ziehen« hatten sich die Bundesagentur für Arbeit, die Sächsische Staatsregierung, IHK und HWK als Allianz für Aus- und Weiterbildung im Mai für eine kontinuierlich hohe Ausbildung in diesem Jahr eingesetzt. Verstärkte Aktionen in Schulen, direkte Ansprachen, Messen und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Partner zählten zu den Maßnahmen.
Von Seiten des Wirtschaftsministeriums wurden Ausbildungsunternehmen unterstützt, indem z.B. die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung verstärkt gefördert wurde. Außerdem hat Sachsen die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Über 1.200 Betriebe und ca. 3.700 Azubis wurden gefördert. Minister Dulig fordert die Betriebe auf, jetzt bei Bedarf das Bundesprogramm »Ausbildungsplätze sichern« in Anspruch zu nehmen, das mit verschiedenen Förderinstrumenten die duale Ausbildung unterstützt.

Alle Jugendlichen, die bis jetzt noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten Kontakt zu ihrer Jugendberufsagentur aufnehmen. Die Jugendberufsberater haben den genauen Überblick über freie Stellen und können auch kurzfristig noch bei der Suche helfen.

Das reformierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) bringt in diesem Jahr ebenfalls attraktive Neuerungen mit sich. Neben der Einführung transparenter Fortbildungsstufen, die durch Bezeichnungsänderungen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium sowie die internationale Verständlichkeit in Zusammenhang mit beruflicher Mobilität für Aufsteiger*innen verdeutlichen soll, bietet die BBiG-Novelle vor allem Verbesserungen bei der Vergütung von Auszubildenden. Denn Auszubildende tragen auch zur Wertschöpfung bei und verdienen Anerkennung. Aus diesem Grund wurde für ab 2020 beginnende Ausbildungen eine Mindestvergütung eingeführt, wenn der Berufsausbildungsvertrag ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wird.

Link zur Beratung:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/kurzer-weg-zum-lehrvertrag

Pressemitteilung SMWA