Lehrer Quelle Cdu Markus Schwarze

Grundschüler erhielten Bildungsempfehlung

Grundschüler erhielten Bildungsempfehlung

Rund 80 Prozent der Eltern folgen der erteilten Bildungsempfehlung

Rund 34.100 sächsische Grundschüler der 4. Klassen erhielten am letzten Freitag zusammen mit den Halbjahresinformationen ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 28. Februar müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Im letzten Schuljahr folgten rund 80 Prozent der Eltern und Schüler der erteilten Bildungsempfehlung. Ca. 16 Prozent der Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium entschieden sich für die Oberschule und ca. 6 Prozent wählten trotz Oberschulempfehlung den Weg auf das Gymnasium.

Im vergangenen Jahr haben an öffentlichen Grundschulen 48 Prozent (rund 14.800 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 51 Prozent (rund 15.800 Schüler) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten.

Im Schuljahr 2019/20 lernen insgesamt 12.782 Schüler in der Klassenstufe 5 eines öffentlichen Gymnasiums. Davon haben 750 Schüler (5,9 Prozent) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten.

Auch umgedreht melden sich Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium auf der Oberschule an. So lernen im Schuljahr 2019/20 insgesamt 16.943 Schüler in der Klassenstufe 5 einer öffentlichen Oberschule. Davon haben 2.700 Schüler (15,9 Prozent) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note »ausreichend« oder schlechter benotet wurde.

Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.

Auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium können Schüler bis zum 28. Februar 2020 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden.

Am 3. März 2020 (Ersttermin) nehmen diese Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Vom 3. bis 12. März 2020 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

Eine besondere Bildungsberatung gibt es für Eltern der Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Oberschule, die bereits im Halbjahr die notwendigen Leistungen für einen Übergang zum Gymnasium vorweisen. Diese Bedingungen müssen dann auch am Ende des Schuljahres erfüllt sein.

Außerdem können die Schüler nach jeder Klassenstufe von der Oberschule an das Gymnasium wechseln, müssen dafür jedoch die erforderliche Begabung und Leistung, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im vorangegangenen Schuljahr gezeigt haben.
Video und Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten an der Oberschule: https://www.schule.sachsen.de/164.htm