Altstadt

Besserer Schutz für »Hergestellt in Glashütte« geplant

Besserer Schutz für »Hergestellt in Glashütte« geplant

Es haben Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Uhrenhersteller aus Glashütte über einen besseren Schutz der Herkunftsbezeichnung "Glashütte" stattgefunden.

Der Bundesrat hatte eine entsprechende Verordnungsinitiative aus Sachsen zum besseren Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte bereits vor mehr als einem Jahr gebilligt und der Bundesregierung vorgeschlagen, von der Verordnungsermächtigung in Paragraf 137 Markengesetz Gebrauch zu machen und bestimmte Anforderungen für die Verwendung der Herkunftsangabe Glashütte bei Uhren festzulegen. Nunmehr hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Initiative von Justizministerin Meier angekündigt, eine Verordnung zum Schutz der Herkunftsbezeichnung zu erarbeiten.

An der Videokonferenz haben hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der in Glashütte ansässigen Uhrenhersteller teilgenommen. Mit der Glashütteverordnung sollen wesentliche Herstellungsprozesse für Uhren in der Region gehalten werden. Demnach darf künftig die Herkunftsangabe Glashütte nur für solche Uhren benutzt werden, wenn in allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung in Glashütte erzielt wurden, wobei bestimmte Herstellungsschritte in Glashütte erfolgen müssen.

(Beispielfoto)

Pressemitteilung SMJusDEG