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Zuwendungsbescheid für Elbphilharmonie

Zuwendungsbescheid für Elbphilharmonie

Gestern wurde der Elbphilharmonie ein Zuwendungsbescheid für die Einkommensverbesserung der Beschäftigten überreicht. Der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber hat für die nächsten vier Jahre 40 Millionen Euro zusätzlich für die Kulturräume freigegeben. Davon sind 28 Millionen Euro (7 Millionen Euro pro Jahr) für die Anhebung der Gehälter der Tarifbeschäftigten an neun kommunalen Theatern und Orchestern sowie für die Erweiterung des Kulturangebotes dieser Einrichtungen vorgesehen. 12 Millionen Euro (3 Millionen Euro pro Jahr) kommen der Stärkung der anderen Kunstsparten in den Kulturräumen zugute.

Daniela Kuge freut sich über die Finanzspritze! Sie sagte: "Seit 2014 abeiten wir gemeinsam an dem Thema und jetzt hat sich die Arbeit ausgezahlt. Das macht mich sehr glücklich!"