Altenpflege

Zum Bundesratsentscheidung zur Angehörigen-Entlastung

Dieser Beschluss ist ein wichtiges Signal zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Damit wird auch eine wichtige Maßnahme unseres Pflegepaketes Sachsen umgesetzt. Zudem haben unterhaltspflichtige Kinder in der Regel bereits eigene Kinder, für die sie Unterhalt leisten müssen. Mit der Entscheidung wird diese Mehrfachbelastung deutlich reduziert.

Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss künftig für pflegebedürftige Eltern zahlen. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Nach der bisherigen Rechtslage ist es so, dass die erwachsenen Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden, wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst aufbringen können.

Nur bei ganz hohen Einkommen über 100.000 Euro brutto pro Jahr soll in Zukunft für den Unterhalt von älteren und nicht erwerbsfähigen Menschen außerhalb von Pflegeeinrichtungen die staatliche Gemeinschaft zuständig sein.