Durch die Umsetzung der Richtlinie soll jedem Schulträger ermöglicht werden, digitale Lernumgebungen in jedem Klassenzimmer bereitzustellen. Gefördert werden insbesondere die strukturierte Datenvernetzung der Schule einschließlich WLAN, Präsentations- und Interaktionstechnik und Endgeräte wie Tablets und Notebooks. Damit reagiert das Land auf einen sich verändernden Erziehungs- und Bildungsauftrag in einer sich stetig entwickelnden Gesellschaft gerecht zu werden.
Mit der Umsetzung der Richtlinie können Schulträger ab Juni Fördermittel beantragen. Insgesamt stehen den Schulen 250 Millionen Euro bis 2024 für die digitale Ausstattung zur Verfügung. Davon kommen 225 Millionen Euro vom Bund und 25 Millionen Euro je zur Hälfte von Land und Schulträgern. „Der Prozess der Digitalisierung des Unterrichts bekommt durch die Mittel aus dem DigitalPakt einen zusätzlichen Schub“, sagte Kultusminister Christian Piwarz.
In den Genuss der Fördermittel können sowohl öffentliche als auch freie Schulträger kommen. Mit den Trägern ist ein sehr vereinfachtes Förderverfahren vereinbart worden. Danach bekommt jeder Schulträger bemessen an der Anzahl der Klassen, Art und Zügigkeit der Schulen ein festes Budget, das bis zum 30. Juni 2020 mit einem Antrag für seine Schulen untersetzt werden muss.