Frau2000Plus

Kinder sind auch Menschen!

Die Familienministerin Franziska Giffey und Justizministerin Christine Lambrecht drängen nun kurz vor Jahresschluss noch einmal vehement in Sachen „Kinderrechte in die Verfassung“.

Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlamentes. Linke, SPD, Grüne und FDP sind dafür, selbst in der Unionsfraktion gibt es Stimmen für Kinderrechte.

"Bei zahlreichen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien, die ich in den vergangenen Wochen geführt habe, ist mir kein einziger begegnet, der Kinderrechte in die Verfassung wirklich befürwortet. Und Alle, wirklich ALLE gaben zu, es sei ein juristisch völlig überflüssiges Unterfangen, verweisen aber an das Zugeständnis an die SPD im Koalitionsvertrag." (Zitat: Birgit Kelle, Vorsitzende von Frau2000plus e.V.)

Die wichtigsten Argumente, gegen diese Grundgesetzesänderung, zusammengefasst:

  • Kinder sind auch Menschen: Die Grundrechte gelten allgemein und haben keine Altersbeschränkung. Kinderrechte stehen also bereits seit 1949 in der Verfassung.
  • Kinderrechte schaffen eine Konkurrenz des Staates zu den Eltern und höhlen deren Autorität aus, denn: Wer definiert, was „Kinderrechte“ und „Kindeswohl“ sind? - Explizite Kinderrechte in der Verfassung hebeln die Elternrechte aus – Stichwort „Lufthoheit über den Kinderbetten“!
  • Auch die Schutzfunktion, das Wächteramt des Staates ist heute bereits im Grundgesetz in Art 6 enthalten! Wenn Eltern versagen, kann der Staat in die elterliche Fürsorge eingreifen und die Kinder gar schon auf Verdacht aus den Familien nehmen. Über 50.000 mal hat er das alleine im Jahr 2018 getan.

Sie finden Argumente und Beispiel auch in den wiederholten Artikeln, die ich zum Thema seit geschrieben habe. Hier bei der WELT oder hier beim FOCUS.

Wenn Sie gute Argumente gerne als Videosehen oder teilen wollen, empfehlen wir dieses.

Quelle: Birgit Kelle, Vorsitzende von Frau2000plus e.V.