Sachsenfahne Jpg

Grundsteuerberatungen mit sächsischer Beteiligung

Haus Auf Wiese

Grundsteuerberatungen mit sächsischer Beteiligung

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht einher, dass bis Ende 2019 ein Bundesgesetz die Grundsteuer neu regeln muss, sonst kann diese ab 1. Januar 2020 nicht mehr erhoben werden.

Gerade Sachsen hat dabei ein besonderes Interesse, den Gesetzesentwurf zu beeinflussen, da zu befürchten stand, dass die Neuausrichtung Einfluss auf die Regelungen des Länder-Finanz-Ausgleichs haben könnte und das zum Nachteil des Freistaates. Seitens der Sachsen ist auf dieses Problem mehrfach hingewiesen worden und diese Anregungen werden bei den anstehenden Beratungen zu dem Gesetzesentwurf einfließen. Zudem drängt Sachsen auf eine Lösung, die sowohl für die Gemeinden, als auch die Bürger, mit einem vertretbaren Maß an Veränderungen einhergeht.