Existenzgruender

Fortführung der neuen Gründerförderung InnoStartBonus

Der Freistaat Sachsen will seine innovative Gründerszene weiter beleben. Dafür wurde im März 2019 das neue Förderprogramm InnoStartBonus aufgelegt. Im Ergebnis des ersten Förderaufrufes wurden aus 42 Gründungskonzepten 21 vom Expertengremium ausgewählt, die ersten Auszahlungen starteten im August 2019. Der zweite Förderaufruf ist am 05.09.2019 im Sächsischen Amtsblatt erschienen.

Das neue Programm richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründer und gibt ihnen eine finanzielle Unterstützung in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung. Im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens können sich die potenziellen Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen einen Gründungsbonus von monatlich 1.000 Euro für maximal zwölf Monate als Beitrag zum Lebensunterhalt sichern. Zusätzlich wird je unterhaltspflichtigem Kind für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus in Höhe von 100 Euro gezahlt. Besonderer Fokus bei diesem Förderaufruf liegt auf Gründungsvorhaben mit digitalen Geschäftsmodellen oder auf Vorhaben potenzieller Gründerinnen und Gründer, die ihre Ideen in den vom Strukturwandel betroffenen Regionen des Lausitzer (Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz) und Mitteldeutschen Reviers (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen) umsetzen wollen. Bis zum 27. Oktober 2019 können sich potenzielle Gründer bewerben. Für die Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens und die Begleitung der Gründer hat das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die futureSAX GmbH – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – beauftragt. Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.

Um den InnoStartBonus können sich Personen im Mindestalter von 18 Jahren bewerben, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Je Gründungsvorhaben können sich auch Gründerteams melden, die aus maximal zwei Personen bestehen. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelangen Interessierte in drei Schritten zum InnoStartBonus: Zunächst müssen ein Online-Fragebogen bei futureSAX ausgefüllt und eine Beschreibung der Idee bzw. Umsetzung eingereicht werden. Ausgewählte Gründer bzw. Gründerteams dürfen ihr Gründungskonzept persönlich vor dem vom SMWA eingesetzten Expertengremium präsentieren. Dabei gibt das Expertengremium ein Votum über die Förderwürdigkeit des Vorhabens ab. Bewertet wird nach Kriterien wie Gründerpersönlichkeit, Kundennutzen, Innovationsgehalt der Geschäftsidee, Machbarkeit und Bedarf.

Das SMWA veröffentlicht die einzelnen Förderaufrufe im Sächsischen Amtsblatt. Nach Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens bei der futureSAX GmbH und Abgabe eines positiven Votums durch das Expertengremium erfolgt die förmliche Antragstellung bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Sie wird innerhalb von vier Wochen über den jeweiligen Antrag entscheiden.

::: Links :::

Sächsisches Amtsblatt | https://www.laenderrecht.de/media/upload//0115%20-%20SaechsABl_2019-36_LV.pdf

futureSAX – InnoStartBonus | http://www.futureSAX.de/InnoStartBonus

Richtlinie InnoStartBonus | http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18021-Richtlinie-InnoStartBonus#romIV

Info-Flyer „InnoStartBonus – Neue Förderung für innovative Gründer und Gründerinnen“ | http://www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/32880

Broschüre „Start-up-Szene in Sachsen“ | https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/29556


Auszug Pressemitteilung SMWA